DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-01 |
+++ 12. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis ausgelobt Innovative Konzepte und praktische Lösungen zum Schutz vor Asbest gesucht +++ „Unterwegs – aber sicher!“ 2017. Gute Ideen für betriebliche Verkehrssicherheit ausgezeichnet +++ BUW und Institut ASER e.V.: Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 2017/18 in Wuppertal-Vohwinkel +++
Je nach Branche wird das Thema Industrie 4.0 in unterschiedlicher Ausprägung diskutiert. In schwacher Ausprägung wird darin lediglich die Möglichkeit gesehen, den Produktionsprozess einfacher überwachen zu können oder Daten für die Dokumentation zu erhalten. In stärkerer Ausprägung wird die Möglichkeit der Vernetzung von Produktionsanlagen, deren Kommunikation untereinander sowie die Verknüpfung mit dem ERP-System (Enterprise-Resource-Planning, z. B. SAP) diskutiert.
Infolge der wachsenden Globalisierung gewinnt die Logistikbranche zunehmend an Bedeutung. Insbesondere der Teilbereich „Intralogistik“ rückt durch die modernen Anforderungen an die Logistik immer mehr in den Fokus. Basierend auf der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 werden häufige psychische und physische Anforderungen sowie Arbeitsumgebungsbedingungen von Lagerarbeiter/-innen dargestellt.
Der Güterkraftverkehr nimmt zu. Bis 2030 wird allein für das Transportmittel LKW in Deutschland ein Anstieg um 39% erwartet. Allerdings stehen der hohen Nachfrage Faktoren (Erkrankungsrisiken, Alterung der Berufsgruppe und Fachkräftemangel) auf Seiten der Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer entgegen, die das Abdecken dieses Bedarfs schwierig machen werden, wenn nicht in den nächsten Jahren gehandelt wird.
Im Rahmen eines Projektes des LIA.nrw in Kooperation mit der BG Verkehr, der Firma PAConsult GmbH, der Technischen Universität Hamburg-Harburg und der Firma velotech.de GmbH wurde untersucht, in welchem Maße bei der Nutzung eines Lastenpedelecs unter verschiedenen Bedingungen Belastungen durch Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen auftreten und so zu Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit – gerade von Nutzern und Nutzerinnen, die diese Art des Transportmittels beruflich bedingt mehrere Stunden täglich verwenden – führen können.
Die Geschichte des Laserschutzbeauftragten (LSB) hat eine lange Tradition - zumindest in Deutschland. Das Erfordernis der Bestellung und die Funktion eines LSB werden von den Fachleuten des Arbeitsschutzes auch mit einer relativ geringen Zahl von Arbeitsunfällen durch Überexposition einerseits und Auswirkungen indirekter Gefährdungen andererseits in Verbindung gebracht. Insofern hat sich der Laserschutzbeauftragte bewährt.
Vor zirka 60 Jahren kamen die ersten funktionsfähigen Fehlerstrom-Schutzschalter auf den Markt. Vor zirka 30 Jahren wurden sie in verschiedenen „elektrischen Bereichen“, z. B. auf Baustellen, durch entsprechende Vorschriften „zwangseingeführt“, und heute sind die meisten Menschen davon überzeugt, dass dieser Sachverhalt gut und richtig ist, da sie durch den Fehler-Stromschutzschalter geschützt sind. Aber genau hier beginnt ein gefährlicher Irrtum!
Ärztliche Gutachten bilden den zentralen Baustein für Rehabilitation und Entschädigung im Bereich der Berufskrankheiten. Im Einzelfall sind die Gutachten maßgeblich für die Entscheidung über den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Erkrankung, abhängig davon, ob und welche Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll und angezeigt sind oder ob wegen eines nicht wieder gut zu machenden Schadens eine Rente gewährt werden muss.
Der in Sicherungsverwahrung untergebrachte Antragsteller erhielt Weihnachten 2014 ein Paket von seinen Eltern. Die Anstalt händigte einen im Paket befindlichen Schokoladenweihnachtsmann nicht aus und berief sich auf § 36 des Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (Nds. SVVollzG): Der „Sicherungsverwahrte darf Pakete empfangen. Pakete dürfen Gegenstände nicht enthalten, die die Sicherheit der Anstalt gefährden“.
Keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei inaktiver Berufskrankheit
Bundessozialgericht v. 27.6.2017, B 2 U 17/15 R
Kein Zwang zur ständigen Dokumentation der Arbeitsbereitschaft
ArbG Berlin v. 10.8.2017, 41 Ca 12115/16
Unter dem Programmtitel „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ haben sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) 2015 geeinigt, bis zum Jahr 2017 die psychischen Belastungen zu fokussieren.
Arbeiten in der Forstwirtschaft sind in aller Regel mit hohen Gefährdungen verbunden, die sich technisch kaum sinnvoll minimieren lassen. Auch wenn im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte durch verbesserte Maschinenkonstruktion, optimierte persönliche Schutzausrüstungen sowie angepasste Arbeitsprozesse die Unfallzahlen im Forst gesenkt werden konnten, besteht aufgrund der schwierigen Verhältnisse im Forst und der nicht immer korrekt abschätzbaren Gefahren der Waldarbeit weiterhin das Risiko schwerer Unfälle.
Anforderungen an den Kranführer sind unter § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ (bisher: BGV D6) beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 (bisher: BGI 555) „Sicherheitslehrbrief für Kranführer“ konkretisiert (http://publikationen.dguv.de). Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist letztlich der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.
+++ BG ETEM: Unfälle im Betrieb – Besser jeden kleinen Kratzer eintragen +++ Informationsportal der BGHW zum sicheren Lager online +++ BG ETEM: Ladung richtig sichern: Erst organisieren, dann transportieren +++ Arbeiten mit hohem Kraftaufwand: So bleiben Beschäftigte gesund +++
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