DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-02 |
+++ Sicherheitswissenschaftliches Forum der Bergischen Universität Wuppertal und 13. VDSI-Forum NRW 2021 am 16.09.2021 +++ DGUV: Hinweise zum Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb +++ DGUV: Vor Corona sind nicht alle gleich: Arbeitsunfallzahlen 2020 spiegeln unterschiedliche Betroffenheit der Branchen +++ Gesetzliche Unfallversicherung: COVID-19 als Berufskrankheit – Werbung für Impfung – Entwicklung bei den Arbeits- und Wegeunfällen +++ Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium im Herbst/Winter 21/22 +++
Am 17. September 1971 wurde die Arbeitsstoffverordnung verkündet, in Kraft getreten ist sie am 1.1.1972. Dabei wurde auch ein Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe (AgA) eingerichtet und nahm unmittelbar seine Arbeit auf.
Aus der Arbeitsstoffverordnung wurde 1986 die Gefahrstoffverordnung, aus den TRgA die TRGS und aus dem AgA der AGS – und von Anfang an wurden europäische Entwicklungen mit den nationalen verknüpft.
Im Sommer 2006 wurde die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verabschiedet. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und setzt den Rahmen für die Bereitstellung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen auf dem europäischen Markt. Durch Informationspflichten zu Stoffdaten, Ermittlung von Grenzwerten, Beschränkungen und Zulassungen hat sich die Verordnung positiv auf den Arbeitsschutz ausgewirkt. Der Beitrag wertet die bisherigen Effekte aus und zieht ein Fazit.
In der musealen Kunst findet man viele Objekte, die aus Materialien bestehen, die um sie aufzubewahren und auch ausstellen zu können, vor der Zersetzung durch Insekten bewahrt werden. Gerade jetzt zur Corona-Pandemie, während der die Museen lange Zeit geschlossen waren, hatten die Insekten Zeit sich in Ruhe ohne Störung durch Ausstellungsbesucher zu vermehren. In Großbritannien sind Motten ein Problem geworden und vermehren sich ungehindert.
Staub am Arbeitsplatz wird oft als schmerzhafte Realität wahrgenommen, sei es im Steinbruch, in der Landwirtschaft oder auf Baustellen. Er ist lästig, aber er scheint normal, er war sozusagen schon immer da. Doch immer mehr Menschen versuchen, Staub zu vermeiden. Vor allem bei der Renovierung bestehender Gebäude fordern die Eigentümer „staubfreies“ Arbeiten. Man will die sonst notwendige aufwändige Reinigung vermeiden. Für viele ist Staub harmlos; er wird vor allem deshalb als lästig empfunden, weil er mit Reinigungsarbeiten verbunden ist. Doch Staub kann auch Krankheiten verursachen.
Nach dem Duden ist ein Meilenstein ein Ereignis von besonderem Gewicht in einer Entwicklung. In diesem Sinne sind Meilensteine zur Gefährdungsbeurteilung (GFB) in Abbildung 1 dargestellt. Auf diese wird, ausgehend von der Darstellung der Gefährdungsbeurteilung in Teil 1 des Beitrags (sis 10-2021, S. 451) auch im nachfolgenden Teil 2 Bezug genommen und darüber hinaus die Gefährdungsbeurteilung an sich als Meilenstein zu einer Präventionskultur in Betrieben angeführt.
In Unternehmen mit manueller Kommissionierung sind hohe körperliche Belastungen der Beschäftigten vorhanden. In diesem Beitrag wird beschrieben, für welche Tätigkeiten und Bedingungen der Einsatz von Exoskeletten gemäß der Hierarchie der Schutzmaßnahmen sinnvoll sein kann. Es werden zunächst der Status quo der Belastungssituation sowie ursächliche Belastungsmerkmale in ihrer Ausprägung abgebildet. Deren Veränderungspotenzial auf die Belastungshöhe durch Exoskelette wird vorgestellt.
Teil 1 des Beitrags (sis 9/2021, S. 405) befasste sich u. a. mit der Stellung und den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB) vor dem Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und beschreibt die ersten Festlegungen zum LSB in der OStrV und deren Konkretisierung in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung. Teil 2 des Beitrags (sis 10/2021, S. 481) zeichnete den Übergang von der Sach- zur Fachkunde beim LSB im staatlichen Regelwerk der OStrV seit Ende 2016 nach. Vorliegender Teil 3 des Beitrags beschreibt den aktuellen Stand der Regelungen zum LSB und beinhaltet ein Fazit samt Ausblick auf die aktuelle Aus- und Fortbildungssituation.
Ein 8-jähriger Junge wurde unter einem herunterkrachenden Heizkörper begraben. Ursache für den tödlichen Unfall war ein Verstoß gegen die DIN 18032. Das Amtsgericht Bad Mergentheim verurteilte den Heizungsbauer wegen fahrlässiger Tötung. Das Strafverfahren verdeutlicht die (negative) Vermutungswirkung technischer Normen: werden sie nicht eingehalten, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der gesetzliche geforderte Sicherheitsmaßstab nicht eingehalten ist.
BSG, Urt. v. 16.03.2021, B 2 U 3/19 R
Kein Unfallversicherungsschutz für privaten Bauhelfer als „Wie-Beschäftigter“
LAG München, Urt. v. 26.08.2021, 3 SaGa 13/21
Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Erstmalig zeichnete der Sonderpreis unter dem Motto „Design macht Arbeitsschutz attraktiv“ im Rahmen des Sächsischen Staatspreises für Design besonders gelungene Design-Lösungen im Bereich Arbeitsschutz aus. Das Team um Emese Papp, TU Dresden, gewann mit dem Exoskelett „Paexo Back“ und Jan Thiel mit seinem Team von der A4VR GmbH Düsseldorf mit dem „Flamecoach“, einem virtuellen Brandschutztraining.
Die Preisträger erzählten im Interview näheres über ihre Lösungen.
12.400 meldepflichtige Arbeitsunfälle mit Augenverletzungen ereigneten sich im Jahr 2020 bundesweit. Wie ist diese Zahl einzuordnen? Positiv ist, dass die Anzahl im Verlauf der letzten fünf Jahre nahezu kontinuierlich um insgesamt rund 15 % gesunken ist. Sie ist aber immer noch zu hoch und muss weiter reduziert werden. Bei mehr als der Hälfte aller Unfälle in den letzten fünf Jahren (insgesamt ca. 37.000) handelte es sich um ein Eindringen von Fremdkörpern in das Auge.
+++ Dräger: Erfahrungen mit PSA aus der Corona-Pandemie +++ Sicheres Abschleppen und Bergen +++ „SEILFLECHTER“ aus Braunschweig zieht letzten Airbus 380 auf die Startbahn. Weltrekord. +++
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