DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-30 |
+++ Aktionsprogramm „Staubminimierung beim Bauen“ zieht Zwischenbilanz +++ Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einen neuen Hauptgeschäftsführer +++
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält im Anhang Nr. 3.7 Lärm Satz 2 das allgemeine Minimierungsgebot: „Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den verrichteten Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen“. Mit der vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeiteten und im Mai 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegebenen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 wird diese allgemeine Anforderung der Verordnung konkretisiert.
Mehrpersonen- und Großraumbüros werden häufig positive Attribute zugesprochen. Eine Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit sind neben vermeintlich niedrigeren Kosten häufig genannte Aspekte. Dabei wird in den meisten Fällen zu Beginn des Bauvorhabens der tätigkeitsbezogenen Akustikplanung keine Berücksichtigung geschenkt. So kommt es unter u. a. vor, dass sich Beschäftigte in der Ausübung ihrer Tätigkeiten gegenseitig stören und in den neuen Räumlichkeiten nur schwer konzentrieren können.
Bereits seit einigen Jahren wächst das Wissen über die nichtvisuellen Wirkungen von Licht. Diskutiert wird, mit Hilfe des Lichts Wachsamkeit und Konzentration zu steigern – insbesondere bei Schichtarbeit in der Nacht. Positiven Effekten bei der Unfallverhütung stehen allerdings mögliche Beeinträchtigungen der Gesundheit gegenüber. Die gesetzliche Unfallversicherung hat hierzu erste Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
Viele Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland tun im Arbeitsschutz weniger oder etwas anderes, als das Gesetz verlangt. Die Erklärungen hierfür sind vielfältig. Doch nur ein Faktor scheint kontextunabhängig zu wirken, und zwar Präventionskultur. Diese ist Teil von Organisationskultur und damit in jedem Betrieb zu finden. Sie kann Treiber oder Hemmnis sein. Ihre wesentlichen Elemente sind sicherheits- und gesundheitsbezogene Annahmen und Werte, die man nach ihrem handlungsleitenden Potenzial gruppieren kann. Dabei hilft das BAuA-Diagnose-Tool Präventionskultur.
Auf die Entstehungsgeschichte sowie auf Anspruch und Wirklichkeit des ASiG wurde in Teil 1 des Beitrags eingegangen (sis 6-2019, S. 282). Der folgende Teil 2 befasst sich hiervon ausgehend mit den Entwicklungsbedarfen.
Die EU-Kommission hat 2007 das UN-„Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ratifiziert. In diesem Übereinkommen ist eine Vielzahl spezieller Regelungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verankert. Zur Umsetzung hat die Kommission 2010 eine Strategie für Menschen mit Behinderung beschlossen, die sich auch auf die Arbeitswelt bezieht. Der nachfolgende Beitrag, der in den folgenden Ausgaben der sis fortgesetzt wird, befasst sich mit dem Stand der Umsetzung in ausgewählten EU-Staaten (Dänemark, Finnland, Schweden, Frankreich).
Zur Arbeit mit Menschen gehören untrennbar spezifische Belastungen, die je nach ihrer Ausprägung und der Arbeitsgestaltung leicht zu gesundheitsgefährdenden Fehlbeanspruchungen werden können. Im Beitrag der letzten Ausgabe „Dienstleistungsarbeit ist Interaktionsarbeit – Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung psychisch wirkender Belastungen“ konnten diese aufgezeigt werden. Im folgenden Beitrag zu spezifischen Arbeitsschutz-Maßnahmen bei Interaktionsarbeit stehen die Handlungsmöglichkeiten bei der Arbeit mit Menschen als Kund*innen und Klient*innen etc. (Interaktionsarbeit) im Fokus.
Die Gefährdungszahl, als Quotient aus Sättigungskonzentration und gefahrstoffbezogenem Grenzwert bietet die Möglichkeit, ohne chemische Messungen die Wahrscheinlichkeit und auch die Folgen einer Grenzwert-Überschreitung zu beurteilen und ermöglicht darüber hinaus die Suche nach geeigneten Ersatzstoffen mit geringerem Risikopotenzial. Der Beitrag geht auf die Entstehung der Gefährdungszahl ein und beschreibt Aspekte der Berechnung und Anwendung sowie der Risikoklassen.
Bei tödlichen Arbeitsunfällen wird häufig geprüft, ob es sich dabei um fahrlässige Tötungen im Sinne des § 222 StGB handeln könnte. Leider geschehen schrecklicherweise auch immer wieder vorsätzliche Tötungsdelikte (§§ 211 f. StGB) im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. Ausgehend von der ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“, wo in Ziffer 11 „Gewaltanwendung“ unter den „sonstigen Einwirkungen“ richtigerweise als Ausprägung des § 4 Nr. 4 ArbSchG („soziale Beziehungen“) aufgeführt wird, soll im nachfolgenden Beitrag die Frage „Mord als Arbeitsunfall“ anhand des vom LG Bielefeld strafrechtlich entschiedenen „Pausenbrotfalls“ aufgeworfen werden.
Europäischer Gerichtshof v. 14.5.2019 (C-55/18)
EUGH verlangt Verpflichtung der Arbeitgeber zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit
Bundesverwaltungsgericht v. 23.1.2018 (5 C 9.16)
Schwerbehinderte können auch im Zweitjob Anspruch auf Arbeitsassistenz haben
+++ So arbeiten Tischler und Schreiner sicher und gesund: Die neue DGUV-Branchenregel „Tischler- und Schreinerhandwerk“ bietet Unternehmen einen kompakten und anschaulichen Überblick über Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen +++ Arbeitsschutz für alle Abläufe in Küchenbetrieben: Neue DGUV-Branchenregel 110-003 „Küchenbetriebe“ zeigt praxisnah, wie Beschäftigte in Küchen sicher und gesund arbeiten können +++
Immer mehr Beschäftigte sind durch neue Technologien gepulster inkohärenter UV-Strahlung ausgesetzt. Jedoch ist der Kenntnisstand ihrer biologischen Wirkung bisher noch unzureichend, um diese Exposition in Bezug auf den Arbeitsschutz zu beurteilen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun den Bericht „Gepulste und kontinuierliche in vitro UV-Bestrahlung menschlicher Hautproben – Vergleich der biologischen Wirksamkeit“ veröffentlicht.
Die Sonne gibt uns Licht, Wärme und Wohlbefinden, jedoch kann sie auch ernsthafte Schäden an der Haut und den Augen verursachen. Neben den akuten Schädigungen, wie Hornhautentzündung und Sonnenbrand, kann es vor allem bei wiederholten Strahlungseinwirkungen zu chronischen Schäden kommen. Dazu zählen die vorzeitige Hautalterung, der graue Star und Hautkrebs.
+++ Zum Schwerpunktthema Physikalische Gefährdungen +++
+++ ecom Smart-Ex® Watch 01 – erste eigensichere Smartwatch für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen +++ Achtung elektrisierend: STRETCH X ELECTRIC +++ Neue Schweißerkleidung proFlex4® Essence +++ Leichter atmen mit der 3M Halbmaskenserie 4000+ +++
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