DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-02 |
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Sowohl die bauordnungsrechtliche Genehmigung als auch die Gefährdungsbeurteilung legen brandschutztechnische Maßnahmen fest. Trotz ihrer Verwandtschaft weisen diese beiden Rechtsbereiche verschiedene Blickwinkel und gesetzliche Grundlagen auf. Der vorliegende Beitrag soll das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren veranschaulichen und hier bestehende Ansatzpunkte des betrieblichen Arbeitsschutzes aufzeigen.
Bewährtes bewahren, für Neues offen sein: Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint im Jahr 2019 erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Parallel erscheint die neue DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“.
„SICHERHEIT! Denk daran, bevor du loslegst.“ Mit dieser innerbetrieblichen Präventionskampagne bündelt die RAG Aktiengesellschaft in den Jahren 2016 bis 2019 ihre verschiedenen Maßnahmen zur Organisation des Arbeitsschutzes unter einem Slogan und spricht zentrale Zielgruppen an – sowohl über mediale Kommunikationswege als auch persönlich mit verschiedenen Qualifizierungs- und Mitmachformaten.
Die ambulante Pflege ist eine wachsende Branche. Die überwiegend kleinen Betriebe und die darin tätigen Pflegekräfte stehen, wenn sie selbst älter und gesundheitlich beeinträchtigt sind, vor großen Herausforderungen. Der Artikel beschreibt anhand einer Betriebsfallstudie die Situation und geht den Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung von chronisch erkrankten Beschäftigten nach. Es zeigt sich ein enger Zusammenhang von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, der jedoch nur dann greift, wenn er bewusst von allen Beteiligten gelebt wird und die Möglichkeiten überbetrieblicher Unterstützung genutzt werden.
Die EU-Kommission hat 2007 das UN-„Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ratifiziert. In diesem Übereinkommen ist eine Vielzahl spezieller Regelungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verankert. Zur Umsetzung hat die Kommission 2010 eine Strategie für Menschen mit Behinderung beschlossen, die sich auch auf die Arbeitswelt bezieht.
Arbeitgeber*innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen. Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen demgegenüber, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, derartige Beurteilungen durchzuführen. Warum die andere Hälfte der Betriebe keine Beurteilungen durchführt, ergibt sich ebenfalls aus den Daten der Befragung.
Eine „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ teilte ihrem Krankenhaus mit, „dass sie den Personalschlüssel nicht für ausreichend erachte“. In einer „Gefährdungsanzeige zu Qualitätsmängeln (auch: Beschwerde gemäß § 84 BetrVG)“ vom 26.09.2016 heißt es: „Ich als stationsfremde Kraft muss die heutige Dienstschicht mit 2 Auszubildenden bestreiten. Von den Auszubildenden ist einer auch stationsfremd und die andere war seit 4 Tagen nicht im Dienst. Der eine Schüler und ich kennen die Patienten nicht und die andere Schülerin kennt nicht alle. Ich kann nicht ausschließen, dass Pat. in ihren Krisen nicht erkannt werden und durch ihr eigenes Verhalten zu Schaden kommen können“. Das Krankenhaus mahnte sie deswegen am 24. Januar 2017 ab.
Oberlandesgericht Koblenz v. 5.7.2018, 1 U 1069/17
Zweiklassenrecht bei der Unfallverhütung auf Treppen: Nicht überall kann ein Handlauf gefordert werden
Oberlandesgericht München v. 26.9.2018, 7 U 3118/17
Grundstückseigentümerin haftet für Unfall durch Baugrube auf ihrem Grundstück
Bundessozialgericht v. 31.08.2017, B 2 U 11/16 R
Der nicht versicherte Sturz auf dem Heimweg nach einem Metzgereibesuch
+++ Bericht gibt Empfehlungen für belastungsoptimierte Gestaltung +++ Dermale Expositionsmessungen gegenüber Gefahrstoffen systematisch untersucht +++ BAuA in Dortmund am 18. Juni 2019, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Informationsveranstaltung: Schutz vor Laserstrahlung – Aktuelle Regelsetzung und Praxisbeispiele +++
Mit dem GDA-Wirkungsprojekt sollten Erkenntnisse über Zusammenhänge von GDA-Aktivitäten – insbesondere von Besichtigungen der Betriebe durch die Aufsichts- und Präventionsdienste der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger – und der Qualität des betrieblichen Arbeitsschutzes gewonnen werden. Um entsprechende Aussagen treffen zu können, wurde ein Kontrollgruppen-Design entwickelt und unter Beteiligung von sieben Aufsichts- und Präventionsdiensten umgesetzt.
„eins ist sicher: Machen Sie Arbeitsschutz zum Kult!“ So lautet der Slogan, mit dem die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die kommmitmensch-Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherungsträger durchführt. Das Ziel der Kampagne ist es, Sicherheit und Gesundheit als zentrale Werte in der Unternehmenskultur zu verankern. Arbeitsschutz soll mit all seinen Aspekten im betrieblichen Alltag und Handeln berücksichtigt und stets mitbedacht werden.
+++ Zum Schwerpunktthema Brand- und Explosionsschutz +++
+++ Datenschutzrecht: DSGVO mit BDSG +++ Staub auf Baustellen +++ Neue Plakatserie der BG ETEM: Provozieren für die Sicherheit +++
+++ Produkt des Jahres 2019: die Software für den Brandschutz THEMIS VdS-Version Release v5 +++ Tag der Betriebssicherheit mit UMCO und Franke + Pahl +++ Go and relax: Baak stellt Fußschutzkonzept erstmals auf Weltleitmesse bauma vor +++ Neuer PSA-Koffer für die Industrie +++
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