DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-02 |
+++ BUW und Institut ASER e. V.: 134.–137. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium Frühsommer 2018 in Wuppertal-Vohwinkel +++ Kampagne kommmitmensch. Beschäftigte im öffentlichen Dienst wünschen sich mehr Beteiligung +++ Beschäftigte vor Risiken durch Gefahrstoffe schützen. BAuA lädt zur deutschen Auftaktveranstaltung der EU-OSHA Kampagne 2018/19 ein +++ BGN: Gasalarm in Shisha-Bars. Kohlenmonoxid-Vergiftungen nehmen weiter zu +++
Polyethylen ist einer der am häufigsten verwendeten Kunststoffe und lässt sich für eine Vielzahl anderer Polymere als Beispiel verwenden. Brände während des Transports von Kunststoffen und in Recyclingfirmen, bei denen große Mengen gelagert werden (kunststoffhaltige Leichtverpackungen), treten häufig auf. Es existieren nicht nur eine Vielzahl an chemischen Verbindungen, sondern es resultieren ebenfalls verschiedenste Eigenschaften aus Beimengungen und physikalischen Formen.
Die EU-Kommission hat Vorschläge für zwei Rechtsakte zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes vorgelegt. Darin werden einerseits Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte, andererseits Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, vorgeschlagen. Die Inhalte werden nun in den Gremien der Mitgliedstaaten zu diskutieren sein, werfen aber auch Fragen im Hinblick auf das Funktionieren des Binnenmarktes und die Verantwortung der Wirtschaftsakteure auf.
Betriebliche Veränderungsprozesse sind heute an der Tagesordnung. Firmenzusammenschlüsse, die laufenden Digitalisierungsprozesse oder die Diskussion um das mögliche Ende des Verbrennungsmotors machen deutlich, dass technische und organisatorische Veränderungen im „Zeitalter 4.0“ eine Vielzahl weiterer betrieblicher Umwälzungen nach sich ziehen. Wie kann man diese sicher und gesund gestalten?
Obwohl Arbeitszeit seit 1996 explizit als Gefährdungsfaktor in § 5 des ArbSchG genannt ist, sind offensichtlich Wechselschichtarbeit mit Nachtarbeit sowie Dauernachtschichtarbeit bislang weder von vielen betrieblichen Akteuren noch von den Arbeitsschutzinstitutionen als gravierende Gefährdungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet worden. Die gesetzlichen Vorgaben (ArbSchG, ArbZG), Schicht- und Nachtarbeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten, werden mehrheitlich ignoriert.
Sozialepidemiologisch zeigt sich ein Anstieg chronischer Erkrankungen in der zweiten Lebenshälfte. Arbeits- und sozialpolitisch stellt sich die Herausforderung der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Berufliche Wiedereingliederung erhält einen hohen Stellenwert. Niederländische Politiken dazu werden als vorbildlich gepriesen. Die dortigen Verfahrensweisen werden mit der Frage vorgestellt, ob daraus Konzepte übernommen werden können.
Arbeitsgestaltung erfolgt typischerweise aufgabenorientiert mit dem Ziel, eine Ware zu fertigen oder eine Dienstleistung zu erbringen. Üblicherweise spielen dabei auch die Aspekte Effektivität und Effizienz eine gewichtige Rolle – im Sinne einer Optimierung der Produktivität. Hierbei kann der Faktor Mensch als primäres Zielsubjekt der Arbeitsgestaltung leicht ins Hintertreffen geraten. Somit können z. B. Arbeitssysteme entstehen, die ein langandauerndes Sitzen, Stehen oder Gehen erforderlich machen.
Ein Vater verletzte im Mai 2003 beim Grillen auf dem Balkon seinen eigenen 1 ½-jährigen Sohn durch eine Grillbrennpaste schwer im Gesicht und am Körper. Der Junge erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades am Kopf und am rechten Unterarm und insbesondere in der rechten Gesichtshälfte; 15 % der Körperoberfläche waren betroffen. Er musste einen Monat ins künstliche Koma versetzt werden und bis Mai 2005 – also 2 Jahre lang – eine Gesichtsmaske und eine Unterarmbandage zur Kompressionsbehandlung tragen. Das Kind verklagte die Herstellerin der Brennpaste, die in 1-Liter-Plastikflaschen mit kindergesichertem Verschluss und eingesetzter Dosierdüse vertrieben wurden.
+++ Glatteistest vor Antritt der Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte nicht unfallversichert +++ Kein allgemeiner Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
Durch Beobachtungen auf Messen, Ausstellungen und Internetpräsentationen wurde bekannt, dass Schutzhandschuhe am Markt bereitgestellt werden, die nicht den Anforderungen des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) und der Achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt – 8. ProdSV) entsprechen.
Heißklebepistolen sind typische Geräte zum Ausführen von Klebearbeiten. Dazu wird ein fester Klebstoff durch Erhitzen verflüssigt und über einen Hebelmechanismus durch eine Düse herausgedrückt. Aus früheren Einzeluntersuchungen an Heißklebepistolen wusste man in der Arbeitsschutzbehörde des Freistaates Sachsen um verschiedene sicherheitstechnische Probleme dieser Produktgruppe. Im Besonderen sind bei diesen Geräten in der Vergangenheit immer wieder mangelhafte Isolierungen auffällig geworden, die zu einem elektrischen Schlag beim Verwender führen können.
Gefährdungen durch Brand- und Explosionen müssen auch bei Erdgasheizungen betrachtet und ggf. mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgeschlossen oder reduziert werden. Bei (auch industriellen) Erdgasheizungen, die gemäß DVGW-Regelwerk (z. B. DVGW-TGRI 2008) errichtet sind, ist allerdings i. d. R. aufgrund der (auf Dauer) technisch dichten Ausführung nicht mit dem Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Eine Zoneneinteilung (-Betrachtung) wird daher nicht erforderlich sein.
+++ Community Health: Ein zukunftsweisendes Themen- und Handlungsfeld etabliert sich in Deutschland +++
+++ Arbeit und Psyche. „Beispiele aus der Praxis“ zum Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz erschienen +++ Gefahrstoffe und Lüftungstechnik beim Schweißen. Richtlinie VDI/DVS 6005 führt Regelwerke des VDI, DVS und VDMA zusammen +++ VdS-„Sprinklerbibel“ CEA 4001 umfassend überarbeitet +++ Akustische Kenngrößen zum Lärm bei der Arbeit. BAuA gibt Überblick über Definitionen und technische Zusammenhänge +++ DEKRA/EXAM Explosionsschutz-Seminare 2018 +++ DECHEMA-PRAXISforum „Brandschutz in der chemischen Industrie“ 29–30. Aug 2018, Frankfurt/Main +++ 06. Juni 2018 in Dortmund. BAuA-Informationsveranstaltung „Optische Strahlung am Schweißarbeitsplatz – Neue Erkenntnisse zur Bewertung und zu Schutzmaßnahmen“ +++
+++ Berufskleidung für Industrie und Produktion +++ Sicherheit durch Rutschhemmung +++ Walkie Talkie am Handgelenk +++
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