DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-27 |
+++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Wechsel an der Spitze der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) +++ DAK-Gesundheit: Analyse der Fehltage für 2018 +++ Auszubildende erhalten Sicherheitspreis der Berufs genossenschaft Holz und Metall +++
Der Einsatz von Exoskeletten in Arbeitssystemen hat gerade erst begonnen. In den verschiedenen gewerblichen Branchen zeichnen sich aber jetzt schon zahlreiche Lösungen für die Unterstützung der Beschäftigten ab. Diese können auch teilweise käuflich erworben werden. Wie praxistauglich Prototypen in Produktions- und Logistikbereichen sind, wird von verschiedenen Unternehmen bereits untersucht.
Für eine erfolgreiche Implementierung einer direkten Zusammenarbeit von Menschen und Robotern in der Industrie ist eine Auseinandersetzung mit vielfältigen Einführungsbedingungen wichtig. Von Fragen der Sicherheitstechnik und einer entsprechenden Gestaltung des robotischen Systems, über die Arbeitsinhalte bis hin zur Qualifikation der Beschäftigten müssen Lösungen gefunden werden, die eine erfolgreiche Implementierung fördern. Dieser Beitrag beschreibt Aspekte, die bei der Einführung der direkten Mensch-Roboter-Interaktion eine zentrale Rolle spielen.
Die EU-Kommission hat 2007 das UN-„Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” ratifiziert. In diesem Übereinkommen ist eine Vielzahl spezieller Regelungen für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verankert. Zur Umsetzung hat die Kommission 2010 eine Strategie für Menschen mit Behinderung beschlossen, die sich auch auf die Arbeitswelt bezieht. Der nachfolgende Beitrag, der in den folgenden Ausgaben der sis fortgesetzt wird, befasst sich mit dem Stand der Umsetzung in ausgewählten EU-Staaten (Dänemark, Finnland, Schweden, Frankreich). Teil 1 des Beitrags führt in die Themenstellung ein.
Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutzgrund-Verordnung (nachfolgend DS-GVO) und das BDSG 2018 (nachfolgend BDSG). Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (nachfolgend BEM) stellt sich in der Praxis das Problem, inwieweit sich die Datenschutzanforderungen 2018 geändert haben und somit Betriebs- und Dienstvereinbarungen als Rechtsgrundlage für den BEM-Prozess anzupassen sind. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen im Datenschutzrecht dargestellt und zudem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (nachfolgend BAG) zum BEM berücksichtigt werden. BEM ist jetzt in § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX geregelt (vormals § 84 Abs. 2 SGB IX).
Die folgende Urteilsbesprechung berichtet über zwei Klagen eines Arbeitnehmers, der sich an einer unsicheren Maschine verletzte – sowohl gegen die Maschinenherstellerin als auch gegen die Arbeitgeberin. Dabei werden besonders praxisrelevante Anforderungen an Schutzeinrichtungen diskutiert – und Arbeitsschutzverantwortlichen und Konstrukteuren Empfehlungen mitgegeben.
Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg v. 10.10.2018, 17 Sa 562/18
Zuweisung von Telearbeit nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers
Bundesverwaltungsgericht v. 28.11.2018, 6 C 4.18
Öffentliche Sicherheit hat Vorrang vor individuellem Gesundheitsschutz: Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen
Bundessozialgericht v. 31.08.2017, B 2 U 2/16 R
Der unmittelbare Weg zur Arbeitsstätte geht manchmal durchs Fenster
+++ Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017 veröffentlicht. Arbeitsunfälle auf Allzeit-Tief +++ BAuA veröffentlicht Web-Doku zu flexiblen Arbeitszeiten. Arbeitszeiten der Zukunft – flexibel um jeden Preis? +++
Mit dem 1. Januar 2019 hat das Land Hessen die Aufgabe des Vorsitzes des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) übernommen und wird damit in den nächsten drei Jahren eine wesentliche Rolle in der Koordination und Kommunikation des staatlichen Arbeitsschutzes spielen. Deswegen möchte sich die LASI-Geschäftsstelle in Hessen hier persönlich vorstellen. Herr Bertram Hörauf, Leiter der Abteilung III Arbeit im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, übernimmt den LASI-Vorsitz. Frau Andrea Krönung ist Leiterin der LASI-Geschäftsstelle und arbeitet eng mit Frau Anne-Marie Steinbrecher zusammen.
Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH) und der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)
Die Automatisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt verändert unsere Produktion, die Lieferketten und die gesamte Wertschöpfung grundlegend. Bereits heute sind viele Technologien im Einsatz, die unter dem Begriff Industrie 4.0 eingeordnet werden. Welche technischen Lösungen werden sich aber bei der Realisierung der Smart Factory zur Übertragung von Notrufen durchsetzen können?
Herr Hörauf, Sie sind Leiter der Abteilung III Arbeit im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und haben zum 1. Januar 2019 den Vorsitz des LASI, des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, übernommen. Welche Aufgaben hat der LASI? Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist als Gremium der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zugeordnet und nimmt koordinierende Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit wahr. So werden etwa mit den LASI-Veröffentlichungen einheitliche Grundsätze und Standards der Länder hinsichtlich der Durchführung von Überwachungstätigkeiten und der Verhängung von Sanktionen beschrieben.
+++ Wieder ein voller Erfolg: Münchner Gefahrstoff- und Sicherheitstage 2018 +++
+++ DGUV-Branchenregel: Sicheres und gesundes Arbeiten auf Werften +++ BG ETEM: Unfall! Was nun? +++ 27./28. März 2019, DGUV Akademie Dresden: 1. DGUV Fachgespräch „Verkehrs sicherheit“ +++ STAUB WAR GESTERN: Informationsveranstaltung zum Aktionsprogramm +++
+++ Sicher arbeiten in der Höhe +++ Das neue MARTOR-Sicherheitsmesser SECUMAX 320 +++ Safeline V8 – seilgeführter Steigschutz +++
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