DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-19 |
+++ Arbeitsstättenrecht endlich modernisieren – Bundesrat verabschiedet Entschließung +++ DGUV: Wandel der Arbeitswelt birgt Chancen und Risiken +++ BGW-Symposium zu MRSA: Positionen und Handlungsfelder für besseren Arbeitsschutz ausgelotet +++
In gleichstellungspolitischen Debatten wird der Nutzen von Diversity als Ansatz zur Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit seit Längerem diskutiert. Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz kann von diesen Diskursen profitieren: Der Diversityansatz kann hier dazu beitragen, Ursachen zu identifizieren, die zu strukturell ungleichen Ausprägungen von Belastungen und Ressourcen von Beschäftigten führen und somit deren Beanspruchungen und gesundheitliche Risiken beeinflussen.
Die zunehmende Überforderung am Arbeitsplatz, die zu Dauerstress führen und in einem Burnout münden kann, findet in Organisationen eine immer stärkere Beachtung. Führungskräfte, Interessenvertretungen und BGM-Beauftragte verlieren dabei häufig aus dem Blick, dass es auch die Unterforderung im Beruf gibt. Die betroffenen Beschäftigten fühlen sich ebenfalls stark beansprucht, weil ihre Kompetenzen die Anforderungen der Stelle deutlich übersteigen.
Die Arbeit in der Altenpflege ist anstrengend. Sie ist geprägt durch schwere körperliche Arbeit und durch den Stress, viele Arbeiten in kurzer Zeit oder gleichzeitig erledigen zu müssen. Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW führt das Projekt „Aktiv Bewegung pflegen“ durch, in dem durch bewegungsorientierte Interventionen bei den Pflegekräften und den Bewohnern sowie den systematischen Einsatz von Hebehilfen die körperliche Belastung reduziert werden soll.
Pflegekräfte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes können bei Tätigkeiten mit Arzneimitteln gesundheitsschädlichen Wirkstoffen ausgesetzt sein. In einem von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege geförderten und koordinierten Projekt „Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Informationen zu Arzneistoffen und damit verbundenen Tätigkeiten (BESI)“ wurden zum einen verschiedene Wirkstoffe aus der Gruppe der Antiinfektiva hinsichtlich ihres gesundheitsschädigenden Potenzials bewertet.
Desinfektion im Krankenhaus wird heiß diskutiert. Resistente Bakterien wie MRSA und gefährliche Viren wie Ebola, EHEC und SARS beunruhigen die Patienten. Aber wie steht es mit der Gesundheit der Beschäftigten, die Boden und Inventar desinfizieren? Im Rahmen von Hospitationen im Krankenhaus und anhand von Fachliteratur hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Verbesserungspotenzial erkannt, das sie in die Risikobewertung im Zulassungsverfahren für Desinfektionsmittel nach Biozidverordnung (EU) einbringt.
Der 38 Jahre alte Monteur M baute am 1. August 2001 auf einer Reihenhaus-Baustelle ein im Treppenloch aufgestelltes Gerüst ab, um Raum für die Treppe zu schaffen. Während der Demontage brach das Gerüst – so das OLG Frankfurt – „wie ein Kartenhaus“ zusammen. M stürzte rund 6 m tief in den Keller und zog sich schwere Fußverletzungen zu, so dass er seinen Beruf als Bauarbeiter nicht mehr ausüben kann. Aufgestellt hatte das Gerüst das Unternehmen G.
+++ Betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert einen organisierten Suchprozess +++ Infektionen gelten nicht immer als Berufskrankheit: Hepatitis-infizierte Krankenschwester erhält Entschädigung, eine Sonderschulerzieherin mit Atemwegsinfektion jedoch nicht +++
Arbeitsschutz als Erfolgsfaktor: Unternehmen, die in Arbeitsschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel in die Bereitstellung von ergonomischen Arbeitsmitteln investieren, profitieren überdurchschnittlich von diesen Ausgaben. Laut einer internationalen Studie der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaft Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) liegt der so genannte Return on Prevention (ROP) bei 2.2, jeder investierte Euro beschert dem Unternehmen also 2,20 Euros an Erfolg.
Hamburg wird ab 01.01.2016 LASI-Vorsitzland. Herr Dr. Kregel übernimmt damit den Vorsitz des LASI. Es hat schon Tradition, dass sicher ist sicher seinen Lesern bei den turnusmäßigen Wechseln die neue Behörde und die neuen Mitarbeiter vorstellt, die in den nächsten Jahren die Arbeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder koordinieren und damit einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Entwicklung unseres Fachgebietes nehmen können. Sicher ist sicher gratuliert zu dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Nach wie vor unterscheiden sich die Strukturen in der Landwirtschaft zwischen den neuen und den alten Ländern erheblich. Die Betriebe der Landwirtschaft tragen nach den Angaben des statistischen Landesamtes Berlin Brandenburg einen fast doppelt so hohen Anteil zur Erwirtschaftung des Bruttosozialproduktes bei, wie im bundesweiten Durchschnitt.
+++ Europäisches Recht (Vertragswerk, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) +++ Staatliche bundesdeutsche Vorschriften (bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen) +++ Europäisches, bundesdeutsches und bundesländerbezogenes Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz +++ Online-Portale zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht +++ Gremien und Ausschüsse, technisches Regelwerk +++ Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++ Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) +++ Einrichtungen des Bundes und der Länder (Auswahl) +++ Einrichtungen und Gremien der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Normenverzeichnisse +++ Normen (kostenpflichtig) +++ Grundlagen zur Normung +++ VDI-Richtlinien (kostenpflichtig) +++ Informations- und Wissensdatenbanken / Netzwerke +++
Für manuelle Lastenhandhabungen wie das Heben, Tragen, Absetzen, Ziehen und Schieben von Lasten gilt die Lastenhandhabungsverordnung. Für die Gefährdungsbeurteilung stehen z. B. die Leitmerkmalmethoden (www.baua.de/leitmerkmalmethoden) zur Verfügung um zu überprüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind. Die geschilderte Arbeitssituation führt zu einer Zeitwichtung von 2 (< 40 Hebevorgänge), einer Lastwichtung von 25 (> 40 kg), einer (vor Ort zu ermittelnden) Haltungswichtung zwischen 4 und 8, einer Ausführungsbedingungswichtung von 2 (enge Treppe).
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (MSE) stehen an der Spitze der deutschen Krankheitsstatistik: Man mag es kaum glauben: 99,7 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2011, 10 Milliarden Euro Produktionsausfall. Jeder fünfte Krankheitstag und fast 15 Prozent der Frühberentungen gehen allein auf ihr Konto – so die Informationen des GDA-Schwerpunktprogrammes zu Muskel-Skelett-Erkrankungen. MSE entstehen dabei nicht nur – wie man gemeinhin denkt – durch körperliche Belastung wie schweres Heben, Arbeiten in Zwangshaltung oder durch repetitive Bewegungen an Arbeitsplätzen mit immer gleichen Handgriffen. Auch bewegungsarme Tätigkeiten können zu Verspannungen führen und Schmerzen auslösen.
Vom 27.–30. Oktober 2015 fand in Düsseldorf der 34. internationale A+A-Kongress statt. Die Hauptveranstaltung des Arbeitsschutzes präsentierte sich mit über 60 Veranstaltungen und 350 Referaten zu allen zentralen Themen von Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie und mehr als 5.000 Teilnehmenden. Die internationale Fachmesse der A+A erreichte mit 1.887 Ausstellern (fast 300 mehr als 2013) aus 57 Nationen und mehr als 65.000 Fachbesuchern einen neuen Rekord.
+++ LIA.nrw: Gefährdungsbeurteilung einfach und wirksam erklärt +++ BAuA forscht über UV-Schutzkomponenten +++ VDI: Schutz vor Belastungen durch Ganzkörper-Vibrationen +++ EU-OSHA: Überarbeitete Napo-Website ist jetzt online +++ BAuA: Entlastung durch Arbeitsorganisation, Ergonomie und Prävention +++
+++ Sicherheit mit System: Ganzheitliche PSA-Konzepte für aktiven Mitarbeiterschutz +++ Neues Mobilgerät zeigt Belastung +++ Schluss mit Kompromissen: Die neue KombiSIGN 40 +++ Atemschutz-Know-how für die Praxis +++
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