DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-29 |
+++ BGN: UV-Strahler in Abluftanlagen können gefährlich sein +++ DGUV und BGHM: Sicherer Umgang mit Nanomaterialien in Kfz-Werkstätten +++ Psyche und Arbeit: Gefährdungen beurteilen können +++ Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++
Am 14. Oktober 2014 feierte Ministerialrat Dr. rer. nat. Helmut A. Klein seinen 65. Geburtstag. Mit seinem Studium der Chemie, Geologie und Toxikologie in Heidelberg und seinen Forschungstätigkeiten in Heidelberg, Darmstadt, Kiel und Cambridge (MIT) hat er den Grundstein für seine Tätigkeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gelegt. Diesem Ministerium gehört er seit 1980 an, seit 1991 als Referatsleiter. Begonnen hat Dr. Helmut Klein seine Tätigkeit im BMAS in den Bereichen Feuer- und Explosionsschutz und Anlagensicherheit („VbF- Anlagen“).
1997 hatte Dr. Helmut A. Klein für das damalige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA, jetzt Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS]), alle Firmen, Verbände und Institutionen eingeladen, die Umgang mit Bitumen haben. Anlass war die damals aufflammende Diskussion zur Ein stufung und zu Grenzwerten für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Helmut Klein bot an, Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise dann zu übernehmen, wenn sich alle Beteiligten einig sind.
Die Dienstzeit von Dr. Helmut A. Klein ist sehr eng mit Änderungen bei drei Gefahrstoffthemen verbunden – dem Ende dichlormethanhaltiger Abbeizer, lösemittelhaltiger Bodenbelagsklebstoffe und chromathaltiger Zemente. Dr. Klein hat die damit verbundenen Verbesserungen im Arbeitsschutz nicht nur begleitet, sondern immer wieder entscheidend angestoßen.
Am 24. November, dem Vortag der letzten AGS-Sitzung der Berufungs- und Arbeitsperiode 2009–2014, findet die Veranstaltung AGSpublik2014 statt. Zunächst wird Staatssekretär Thorben Albrecht, BMAS, den 10. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis verleihen – siehe z. B. Gefahrstoffschutzpreis-2014. Im Anschluss wird Fr. Dr. Astrid Smola, BMAS, die Eckpunkte der Anpassung der GefStoffV 2015 – insbesondere die Umstellung auf die EU-CLP-Verordnung, die Einführung des Risikokonzeptes für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen, weitere Änderungen bei ASI-Arbeiten mit Asbest sowie die stärkere Verknüpfung mit der EU-Biozid-Verordnung – vorstellen.
DNEL-Werte (Derived No-Effect Levels) werden von den Inverkehrbringern im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH aufgestellt und liefern dem Arbeitsschutz neue Beurteilungsmaßstäbe. Mit der DNEL-Liste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird der Zugang zu vielen arbeitsplatzrelevanten DNEL-Werten über das Internet erleichtert.
Human-Biomonitoring rückt seit seiner Verankerung in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und 2008 in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) immer mehr in den Vordergrund bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge und gewinnt somit, in anonymisierter Form, auch an Bedeutung als ein Beitrag zur gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Aufgrund der Hautgängigkeit vieler Stoffe und ungenauer Einhaltung von Hygienemaßnahmen, kommt es jedoch vielfach noch immer zu bedeutenden Belastungen der Beschäftigten an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1“: „In umschlossenen Arbeitsräumen muss ... ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.“ (Nr. 3.6 Abs. 1) Die ASR A3.6 (Ausgabe: Januar 2012) konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV an die Lüftung. Sie enthält neue Richtwerte für die CO2 -Konzentration in der Raumluft zur Beurteilung der Raumluftqualität und führt die Stoßlüftung ein.
In den ersten beiden Teilen des Beitrags wurde auf die Entstehungsprozesse und die Eigenschaften radioaktiver Abfälle eingegangen. Dargelegt wurde, warum es keine Alternativen zur Endlagerung gibt, welche Voraussetzungen eine tiefe geologische Formation für ein Endlager haben muss und wie der Nachweis der Langzeitsicherheit zu führen ist. Im folgenden Teil geht der Blick zurück zu den Anfängen der Suche nach einer Entsorgungsmöglichkeit für radioaktive Abfälle: Mit den 1960er Jahren begann die Diskussion um einen deutschen Endlagerstandort – bisher, zumindest für wärmeentwickelnde Abfälle, ohne Ergebnis. Im Folgenden wird zudem der Status von Asse II, Morsleben, Schacht Konrad und Gorleben dargestellt.
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zur Entwicklung von neuen Unfallrenten und tödlichen Arbeitsunfällen bei Schweißern ab dem Jahr 2002. Eine neue Unfallrente wird begründet durch einen Arbeits- oder Wegeunfall mit so schweren Folgen, dass es im Berichtsjahr erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente bzw. Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld gekommen ist. Voraussetzung für eine solche Entschädigung ist, dass der Unfall allein oder zusammen mit einem früheren Arbeitsunfall für einen gesetzlich festgelegten Mindestzeitraum zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % geführt hat.
Das Amtsgericht (AG) Neuburg a. d. Donau hatte im Februar 2014 über folgenden Fall zu entscheiden: Am 8. Juni 2013 fand eine Trauung in der zum Bistum Augsburg gehörenden Kirche von Rennertshofen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen in der Nähe von Ingolstadt statt. Während des Friedensgrußes reichten sich zwei auf der Empore stehende Musiker die Hand und erlitten einen Stromschlag. Die Gitarrenanlage eines der Musiker war an eine fehlerhaft installierte Steckdose angeschlossen – das Gericht fasst den Unfall so zusammen: „Aufgrund von fehlerhaften Leitungsverbindungen in den beiden vor der Steckdose liegenden Verteilerdosen wurde immer dann Netzspannung auf den Schutzleiter dieser Steckdose übertragen, wenn gleichzeitig die rechte Emporenleuchte eingeschaltet war, was auch zum Unfallzeitpunkt der Fall gewesen war.
Die Augen sind das wichtigste Sinnesorgan des Menschen. Rund 85-90 % aller Sinneseindrücke nehmen wir mit dem Auge wahr. Umso wichtiger ist es dieses empfindliche Organ vor Verletzungen zu schützen. Viele Arbeitsplätze lassen sich jedoch nicht so sicher gestalten, dass keine Gefahr für die Augen besteht. Die natürlichen Schutzfunktionen wie Augenlider, Lidschlussreflex, Tränenfluss und Wimpern reichen in der Arbeitswelt nur selten aus, so dass für Mitarbeiter an diesen Arbeitsplätzen Augenschutz notwendig ist.
In den 10 Jahren von 2001 bis 2010 gab es im Zuständigkeitsbereich des LAV 48 tödliche Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Transport und Verkehr – im gleichen Zeitraum gab es 48 tödliche Arbeitsunfälle im Baustellenbereich. Im Jahr 2012 gab es im Zuständigkeitsbereich des LAV 4 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Transport und Verkehr mit 5 Toten. Einer dieser tödlichen Arbeitsunfälle ist gleichzeitig dem Bereich Baustellen zuzuordnen (beim Entladen eines Kippers wurde eine Person vom geladenen Erdreich verschüttet).
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffkatasters ergibt sich aus § 6 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): „Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.
Der Betriebsarzt des Unternehmens unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Er berät und untersucht die Beschäftigten und weist auf sicheres Verhalten hin. Im Rahmen der Beratung und Untersuchung nimmt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) einen hohen Stellenwert ein.
+++ Unfallversicherungsschutz nur, wenn alle teilnehmen +++ Wachpolizisten ohne Anspruch auf umfassende Winterausrüstung +++
Die Anwendung von Computerspielen und -simulationen in der beruflichen Bildung ist kein an sich neues Thema, war jedoch bisher auf bestimmte Spezialgebiete begrenzt. Beispielsweise werden in der Piloten- oder Lokführerausbildung schon seit längerem Simulatoren eingesetzt, die alle Bewegungen und Geräusche im Cockpit simulieren. Mit der Verbreitung von Computerspielen und den grafischen Verbesserungen steigt auch die Nachfrage nach dem Einsatz solcher Spiele in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Ausgewählte Termine 2014
Asbest ist ein Naturstoff, der als „Material der tausend Möglichkeiten“ seit mehr als 100 Jahren in industriellen und verbrauchernahen Bereichen Verwendung gefunden hat. Mehr als 3500 Produkte wurden aus Asbest hergestellt, der Verbrauch in Deutschland (West) betrug in den Jahren 1950 bis 1985 etwa 4.4 Mio. Tonnen. Asbestprodukte waren in Deutschland zumindest bis Anfang der neunziger Jahre fast überall anzutreffen, wo hohe Temperaturen auftreten können (Hochtemperaturdämmung, -dichtungen, Brandschutz, Brems- und Kupplungsbeläge, Schutzkleidung und -handschuhe).
+++ Schwingungsisolierung optimieren mit ISOMAG 2.0 +++ Tipps für einen gesunden Rücken in Leichter Sprache +++ Neues Lernmodul der BG ETEM: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen +++
+++ Geht drunter und drüber – Herbst- und Winterkleidung von Blåkläder +++ Doro Secure 580IUP: Sicherheit für Alleinarbeiter +++ ZARGES-Planungssystem für Steigleitern +++ Mit neuen Punkten auf der sicheren Seite +++
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