DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-30 |
+++ Dietmar Reinert neuer Leiter des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung +++ Zahl der Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle geht zurück +++
Zum engeren Kreis der physikalischen Einwirkungen gehören Lärm, Vibrationen, künstliche und natürliche optische Strahlung einschließlich Laserstrahlung, ionisierende Strahlung und elektromagnetische Felder.
Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist allumfassend und berücksichtigt alle möglichen Gefährdungen. Dabei ist auch die Gefährdung durch Expositionen gegenüber optischer Strahlung künstlicher Strahlungsquellen zu berücksichtigen. Seitdem die EU-Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlung im Juli 2010 durch die Optische Strahlungsverordnung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt worden ist, existieren rechtsverbindliche Expositionsgrenzwerte.
Optische Strahlung ist eine physikalische Einwirkung, der wir zu jeder Zeit ausgesetzt sind. Dies kann zum einen durch natürliche Quellen wie die Sonne, aber auch durch künstliche Quellen geschehen. Bei der Anwendung von Arbeitsmitteln mit Emissionen von künstlicher optischer Strahlung im Arbeitsprozess können prinzipiell zweierlei Fälle unterschieden werden.
Laserstrahlung kann für die Augen und die Haut des Menschen schädlich sein. In der EU-Richtlinie 2006/25/EG, die mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt wurde, werden die Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass Beschäftigte, die an Ihrem Arbeitsplatz Laserstrahlung ausgesetzt sind, vor allen bekannten gesundheitsschädlichen Auswirkungen geschützt sind.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erforscht seit vielen Jahren die solare UV-Belastung von im Freien tätigen Arbeitnehmern. Mit den Ergebnissen zahlreicher Entwicklungsprojekte hat sie einen Beitrag zum Schutz der Beschäftigten an solar exponierten Arbeitsplätzen vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen der Augen und Haut durch optische Strahlung eingebracht.
Hitzeeinwirkung in Form von hohen Temperaturen und Wärmestrahlung am Arbeitsplatz stellt eine Belastung für Beschäftigte dar. Um die Belastung möglichst gering zu halten und gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden, sind Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die Verfassungsbeschwerde einer Minderjährigen, ihrer Eltern und eines Betreibers von UV-Bestrahlungsgeräten wurde durch die Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen. Weder die allgemeine Handlungsfreiheit des Mädchens, noch das Elterngrundrecht oder die Berufsfreiheit des Betreibers sahen die Verfassungsrichter als verletzt an.
Der klagende Arbeitnehmer ist beim Zusammenstecken von Kupplungsnaben und Synchronringen einer Lärmexposition von 80 dB(A) ausgesetzt. Er teilt mit, dass er Gehörschutzstöpsel aufgrund der mangelnden Entlüftung und daraus folgender Entzündungen des Gehörgangs nicht toleriere, legt ein Attest vor, dass er nicht mehr im Lärmschutzbereich eingesetzt werden kann, und beantragt beim Gericht die Zuweisung eines Arbeitsplatzes, auf dem er einer Lärmbeeinträchtigung von maximal 60 dB(A) ausgesetzt ist.
+++ Internationaler Workshop „Leise Maschinen“ in Brüssel +++ Risikobewertung von Licht emittierenden Dioden (LED) +++
Was trägt Mann, wenn es heiß zugeht? Wenn Blitze strahlen und Feuerregen sprüht? Ganz einfach: Normgerechte Schutzkleidung. So wie die Mitarbeiter der Winkels GmbH in Kleve. Denn bei den Apparatebauern vom Niederrhein regnet es Tag für Tag Funken.
Wo es im Extremfall um Leib und Leben geht, verbietet sich nicht nur bei der Qualität Persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) jedweder Kompromiss. Denn das Inverkehrbringen von PSA ist auch für den Fachhandel mit einer großen Verantwortung verbunden, insbesondere gegenüber dem Träger oder Anwender.
Wasser dehnt sich bei Erwärmung aus und ist praktisch inkompressibel. Das Volumen des Wassers in der Heizung ändert sich also in Abhängigkeit von der Betriebstemperatur. Das muss beim Bau aller Warmwasserheizungen berücksichtigt werden.
Für die Ausstellung der Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz bei medizinischer Anwendung ionisierender Strahlung (z. B. Röntgen und Nuklearmedizin) ist in Nordrhein-Westfalen die Ärztekammer [Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) oder Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de)] zuständig.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) bildet seit März 2007 die rechtliche Grundlage zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Das Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) führte im Zeitraum von März 2008 bis März 2011 ein Programm zur Umsetzung dieser Verordnung in Brandenburg durch.
Ausgewählte Termine 2013
+++ Allergisches Kontaktekzem als Berufskrankheit: Kein MdA-Ausgleich ohne Einstellung der gefährdenden Tätigkeit +++ Amokfahrt in Blumenstand – für das Opfer kein Arbeitsunfall +++
+++ Nicht weghören: Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufserkrankungen +++ Fachleute beraten über internationales Lärm-Label für Maschinen und Geräte +++ Smartphone-App und Gehörschutzplan beugen Gehörschäden vor +++ Erhöhter Arbeitsschutz durch lärmgeminderte Einhandschleifer +++
+++ Optische Strahlung: Bestens gegen Gefährdungen gewappnet +++ IFA: Elektromagnetische Felder an Mittelfrequenz-/Inverter-Punktschweißzangen +++
Seit Jahren ist es eine kontinuierlich bestehende Feststellung: Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie in der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Und: Im Vergleich zu Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen haben Baustellenunfälle meist deutlich schwerere Folgen. Daran hat auch die seit 1998 in Kraft befindliche Baustellenverordnung nicht allzu viel geändert, obwohl große Hoffnungen in sie gesetzt wurden.
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