DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-28 |
+++ Psychische Erkrankungen: Betriebsärzte und Arbeitgeber unterzeichneten gemeinsame Erklärung +++ IG Metall fordert Verordnung zum Schutz vor psychischen Gefährdungen bei der Arbeit +++ DGUV: Arbeitgeber stellen Persönliche Schutzausrüstung – Das gilt auch für Mini-Jobber und andere „atypisch Beschäftigte“ +++ VdS-BrandSchutz-Tage feiern Premiere +++
Brandschutz in Arbeitsstätten ist ein wichtiger, jedoch zuweilen vernachlässigter Bestandteil im Gesamtsystem des Arbeitsschutzes. Im Beitrag werden zunächst die gesetzlichen und weitere Anforderungen zur Erfüllung von Brandschutzzielen dargestellt.
Der nachfolgende Beitrag soll die Gefährdung durch vorsätzliche Brandstiftung für Gewerbe und Industrie genauer beschreiben und anhand von konkreten Fakten greifbar machen. Dafür werden strukturiert die vielfältigen Motive, die zu einer Brandstiftung führen, dargestellt.
Grundvoraussetzung für einen wirksamen Explosionsschutz ist eine angemessene Beurteilung der Arbeitsbedingungen, auf deren Basis die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die Kontrolle ihrer Wirksamkeit und ggfls. die Anpassung dieser Maß nahmen abzuleiten sind. Die Anforderungen hinsichtlich des Explosionsschutzes ergeben sich hierzu ins besondere aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung sowie aus dem technischen Regelwerk.
Wie wichtig der Explosionsschutz auch heute noch für Industrie, Behörden, Forschung und Entwicklung ist, zeigt die hohe Besucherfrequenz des seit drei Jahren bewährten Explosionsschutzportals der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Gibt man im Internet in einer der gängigen Suchmaschinen den Begriff „Explosionsschutz“ ein, so werden durchschnittlich 500.000 Einträge angezeigt. Das Explosionsschutzportal der BG RCI rangiert stets unter den ersten der aufgeführten Adressen.
Eine gute Projektierung benötigt Monate – die Zerstörung durch einen Blitz nur 0,0005 Sekunden. Blitzschläge, Blitzüberspannungen und andere elektromagnetische Einflüsse verursachen immer wieder erhebliche Schäden an technischen Anlagen. Die Tendenz ist hierbei klar steigend, wie die Zunahme von Gewittern in den letzten Jahren und mehrere gemessene „Rekordgewitter“ im Jahr 2011 zeigten. Schutzmaßnahmen gegen Blitzeinwirkungen müssen fachgerecht geplant und errichtet werden.
Betreibern von Becherelevatoren stand bisher keine ausreichende Grundlage für die Auslegung der konstruktiven Schutzmaßnahmen „Explosionsdruckentlastung“ und „Explosionsunterdrückung“ zur Verfügung. Das hat sich jetzt geändert: Explosionsversuche im Großmaßstab in der BGN-Versuchsanlage Kappelrodeck lieferten Erkenntnisse, um praktikable Regeln für die Auslegung der konstruktiven Schutzmaßnahmen aufzustellen.
In Europa wird seit Mitte der 1980-er Jahre mit dem „New Approach“ ein Konzept zur technischen Harmonisierung und Normung für einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt verwirklicht. Die Eigenverantwortung der Hersteller ist eine wesentlich Grundlage des Konzepts. Dies wird erreicht durch eine Stärkung der Normung.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki hat jetzt ihren ersten Aktionsplan für chemische Stoffe veröffentlicht, die bis 2014 im Verfahren der Stoffbewertung unter der Chemikalienverordnung REACH bewertet werden sollen. In Deutschland koordiniert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Bundesstelle für Chemikalien das Verfahren und übermittelt das Ergebnis der Stoffbewertung an die ECHA.
Wann ist ein Fußschutz der Benutzung zu entziehen? Der Benutzer ist nach § 30 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) verpflichtet, den ihm zur Verfügung gestellten Fußschutz vor der Benutzung durch Inaugenscheinnahme auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden.
Eine Überarbeitung der LV 16 war nach den Änderungen einiger Fach- und Rechtsbezüge, insbesondere der neuen ASR A3.5 „Raumtemperatur“ und der inzwischen verabschiedeten ASR A3.6 „Lüftung“ sowie einiger Normen dringend geboten. Der Inhalt der ersten Auflage der LASI-Veröffentlichung "Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter" LV 16 (Ausg. 1999) ist jedoch unverändert physikalisch richtig.
Für die Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe und Gegenstände ist eine Lagergenehmigung nach § 17 Sprengstoffgesetz (SprengG) erforderlich. Ausnahmsweise dürfen unter bestimmten Bedingungen die in den Anlagen 6 und 6a (alt) bzw. 6 und 7 (neu) der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) aufgeführten Stoffe in den dort genannten Mengen ohne Genehmigung aufbewahrt werden (Kleinmengenregelung).
Zum Abschluss des Rückbaues eines Generatorenhauses im Gewerbepark Schwarze Pumpe war es notwendig, ein noch verbliebenes Traggerüst abzubrechen. Aus Gründen der Effektivität entschied das Betreiberunternehmen, das Traggerüst zu sprengen und dadurch zum Einsturz zu bringen. Mit der Ausführung wurde ein Unternehmen, das über die erforderliche Fachkunde für die Sprengung derartiger Bauwerke verfügt, beauftragt. Der weitere Abbruch sollte nach Durchführung der Sprengung durch bodennahes Zerlegen erfolgen.
In jedem Unternehmen sollten bzw. werden planvoll durch das Sicherheitsmanagement die sogenannten Ersthelfer (Brandschutz- und Evakuierungshelfer) ausgewählt und ausgebildet. Das beginnt mit theoretischen Einweisungen zur Ersthilfe, führt über eine praktische Ausbildung zur Gefahrenabwehr, z. B. Übungen mit Kleinlöschgeräten oder Ausbildungen an Schutzbekleidungen, bis zur Begehung der Räume und Anlagen mit besonderem Blick auf Evakuierungswege und –ausgänge, kritische Bereiche, Schwachstellen und Fehler.
Ausgewählte Termine 2012
Häufiger Arbeitsausfall wegen Krankheit eines Arbeitnehmers kann zu einer erheblichen Belastung des Betriebes werden, vor allem dann, wenn dadurch Aufträge nicht fristgerecht erfüllt werden können. Will der Arbeitgeber sich in einem solchen Fall von einem Arbeitnehmer trennen, muss er gewisse Zumutbarkeitsgrenzen beachten.
+++ Immer wichtiger: Fachwissen zur Arbeitssicherheit +++ Übertrifft die Norm – Spannungsprüfung mit zweipoligen Testern +++ Neue Sicherheitsschaltgeräte PNOZ von Pilz +++ Neuartiger Sperreinsatz ermöglicht sicheres Betreten von Gefahrenräumen +++
+++ Audiovisuelle Sicherheitsunterweisung von WEKA MEDIA für Mitarbeiter im Bereich Elektrotechnik +++ Ein lesenswerter kritischer Rückblick: Arbeitsschutz in der ehemaligen DDR +++ Ex-Schutz umfassend und kompetent dargestellt +++ Zündstoff für die Fachkompetenz +++ Unentbehrliche Arbeitshilfe zur Rechtsmaterie des Strahlenschutzes ! +++
Eine Explosion – so ist es im Internet auf Wikipedia beschrieben – ist eine chemische Reaktion oder ein physikalischer Vorgang, bei dem Temperatur und Druck in kurzer Zeit erheblich ansteigen. Dabei kommt es zu einer plötzlichen Volumenausdehnung von Gasen und der Freisetzung von großen Energiemengen auf kleinem Raum, zum Beispiel durch Sprengstoffe, explosionsfähige Atmosphäre oder aufgestaute Gase etwa in Vulkanen.
Sind die TRG 300 und TRbF 20 noch gültig oder mit Inkrafttreten der TRGS 510 aufgehoben (Dialog-Nr. 13.335)?
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