DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-27 |
+++ Aktuelles Präventionsthema Nr. 1: Psychische Belastungen +++ Bilanz und Ausblick: Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) – Engagement für Sicherheit und Gesundheitsschutz +++ Sicherheitswissenschaft aus der Praxis für die Praxis: 6. Alumni-Kolloquium des Fachgebiets Sicherheits- und Qualitätsrecht +++ Neue Aufgaben für die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) +++
Mit Inkrafttreten des Produktsicherheitsgesetzes am 1.12.2011 wurde der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) durch den Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) abgelöst. Dem neuen Ausschuss wurden dabei auch weitere Aufgaben übertragen.
Im Dezember 2012 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in der Reihe „Gefährliche Produkte – Informationen zur Produktsicherheit“ eine Sonderauswertung von Ereignissen, bei denen Produkte möglicherweise ursächlich beteiligt waren. Diese Sonderausgabe ergänzt die Veröffentlichung vom Frühjahr 2012.
Seit 2010 wird im Bereich der Marktüberwachung eine überarbeitete Methodologie für die Bewertung von Produktrisiken eingesetzt. Nach zwei Jahren Anwendung in der Praxis zeigt sich, wo Stärken und auch Grenzen der Methode liegen. Die interessierten Kreise diskutieren, wie man mit diesen Grenzen im Alltag umgeht, und in welche Richtung die RAPEX-Risikobewertungsmethode zukünftig weiterentwickelt werden könnte.
Der Bestandsschutz ist eine Festlegung für Altmaschinen, die eine Nachrüstung bei veränderten Sicherheitsnormen nicht erfüllen können. Es ist erkennbar, dass der Bestandsschutz dann eine Schutzbehauptung ist, wenn oft mit geringem Aufwand mögliche Anpassungen nicht durchgeführt wurden oder die Schutzziele mit geringen Einsatzbeschränkungen zu erreichen waren. Der Begriff „Bestandsschutz“ mit seinen Festlegungen aus dem Einigungsvertrag BRD/DDR ist erst verspätet deutlich in den Mittelpunkt von Zustandsbewertungen gerückt (nach 1990). Das betrifft noch eingesetzte Pressen aller Art von Herstellern der neuen Bundesländer aber auch Umsetzungen von Firmen der alten Bundesländer in die neuen Bundesländer.
14 Prozent – so hoch war der deutschlandweite Anteil von Wind und Photovoltaik an der Nettostromerzeugung im ersten Halbjahr 2012. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2011 ist das ein Plus von 21 Prozent beim Wind, bei der Photovoltaik gar von 47 Prozent. Und: Der Trend zur ökologisch bewussten Energieversorgung wird die Zahl der Windenergie- und Photovoltaikanlagen weiter wachsen lassen. Zugleich steigt so auch der Wartungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsaufwand für die zahlreichen Anlagen. Auf Dächern oder auf Windrädern ist das keine leichte Aufgabe – und vor allem keine ungefährliche. Die Frage nach passgenauen Absturzsicherungssystemen für die dort eingesetzten Techniker und Arbeiter gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.
Wer ist für was verantwortlich bei einem Unfall während der Inbetriebnahme einer Anlage? VG Regensburg, Urteil vom 31. März 2011
+++ BAuA veröffentlicht Stressreport Deutschland 2012: Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen nehmen nach wie vor Spitzenplätze ein +++ Nanomaterialien mit der REACH-Verordnung wirksam regeln: Neues Konzept soll Sicherheit in der Lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleisten +++ ECHA präsentiert neue Internetplattform für Gefahrstoffinformationen nach REACH und CLP +++
Individuelle Konstruktion und höchste Sicherheit für Treppen, Überstiege und mobile Plattformtreppen in der Industrie verspricht ZARGES CREAXESS – und das ohne Aufpreis.
Das Sachgebiet hat sich mit Präparaten zur Erhöhung der Rutschhemmung befasst. In umfangreichen Untersuchungen beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Sankt Augustin wurde die Wirksamkeit von Präparaten (z. B. Pasten) hinsichtlich der Erhöhung der Rutschhemmung untersucht. Über die Ergebnisse wird berichtet.
Der LASI befasste sich in seiner 59. Sitzung am 28./29. März 2012 in Berlin mit dem „Internationalen Kodex für professionelles und ethisches Verhalten in der Arbeitsinspektion“ und unterstützt die Düsseldorfer Erklärung des VDGAB. Was verbirgt sich hinter dieser kurzen Protokollnotiz? Die Generalversammlung der IALI (Internationale Vereinigung für Arbeitsinspektion) hat im Juni 2008 in Genf den Verhaltenskodex für Arbeitsinspektionen verabschiedet, dessen Prinzipien das breite und umfassende Verständnis von Professionalität der Arbeitsinspektion erläutern und fördern soll. Dieser Kodex hilft bei der Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nr. 81 zur Arbeitsinspektion, in dem die Aufgaben und Kompetenzen der Aufsicht beschrieben sind.
Die Europäische Union hat 27 Mitgliedstaaten und 23 Amtssprachen. Jeder Mitgliedstaat gibt bei seinem Beitritt zur Union an, welche Sprache oder Sprachen er zu Amtssprachen der EU erklärt haben möchte.
Die inhaltsgleiche Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) in deutsches Recht erfolgte durch eine umfassende Änderung der Maschinenverordnung. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2009, in dem die geänderte Maschinenverordnung in Kraft getreten ist, und im Jahr 2010 vom Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) eine einschlägige Informationsaktion für die sachsenanhaltischen Maschinenbau-Unternehmen vorgenommen.
In der jüngeren Vergangenheit kam es zu einem schweren Unfall bei Arbeiten in einer entleerten Biogasanlage im Land Brandenburg. Hier waren wohl auftretende Gefährdungen im Vorfeld nicht ausreichend betrachtet und beachtet worden. Obwohl die Aufklärung der Ursache gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist, war dieser Unfall für Referat 54.1 der Landesdirektion Dresden Anlass, bei Betriebsüberprüfungen von Biogasanlagen das Augenmerk verstärkt auf die Betriebsanleitungen der Hersteller sowie auf Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen der Betreiber – insbesondere zu den Komplexen der Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme und Tätigkeiten innerhalb der Anlage – zu richten.
Der Anteil betrieblicher Ausfallzeiten in folge von Arbeitsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen hat sich seit 1993 mehr als verdoppelt. Inzwischen wird mehr als jede dritte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Grund einer psychischen Störung verursacht. Konzepte gegen Mobbing, Stress und Burnout in der Arbeitswelt sind bei einer Fachtagung der MobbingLine NRW vorgestellt worden.
Ausgewählte Termine 2013
+++ Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Alters +++ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf vom ersten Krankheitstag an verlangt werden +++
+++ Für das Mehr an Sicherheit +++ Workwear-Trends 2013 +++ Neue Schutzbrillen- Beschichtung verlängert Gebrauchsdauer +++ –Sicher arbeiten in der Höhe +++
+++ Kommentierung des Produktsicherheitsgesetzes I +++ Kommentierung des Produktsicherheitsgesetzes II +++ VDE-Prüfung nach BetrSichV, TRBS und BGV A3 +++
Was haben ein Haarfön, ein Wasserkocher und ein Minibagger gemeinsam? Es sind alles Produkte, die in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) fallen. Dies ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen und ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten. Es löst das bis dahin gültige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.
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