Die inhaltsgleiche Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) in deutsches Recht erfolgte durch eine umfassende Änderung der Maschinenverordnung. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2009, in dem die geänderte Maschinenverordnung in Kraft getreten ist, und im Jahr 2010 vom Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) eine einschlägige Informationsaktion für die sachsenanhaltischen Maschinenbau-Unternehmen vorgenommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-27 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: