Lärm ist schädlich – eine Binsenweisheit, die angehende Arbeitsschutzexperten wohl seit Generationen schon in der ersten Unterrichtseinheit lernen. Und trotzdem steht die Lärmschwerhörigkeit nach wie vor mit an der Spitze der Berufskrankheitenliste. Und somit bleibt es auch eine ständige Aufgabe für die Verantwortlichen im Betrieb und ihre beratenden Experten, den Schutz vor Lärm zu verbessern. Auch aus schädlichen Vibrationen können sich Krankheiten entwickeln. Daher wurde die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (LärmVibrationsArbSchV) nebst Technischem Regelwerk erlassen. Etwa vier Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland unter Bedingungen, bei denen gehörschädigender Lärm auftreten kann. Rund sieben Millionen Menschen sind Vibrationseinwirkungen ausgesetzt; darunter rund eine Million, deren Belastungen deutlich über dem Auslösewert liegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.06.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-28 |
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