Diese Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis wurde von den Ländern Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, der Metall Berufsgenossenschaft Nord Süd und dem Verein Deutscher Gießereifachleute (VDG) erstellt. Der LASI hat die Bearbeitung eines Projektes zur Staubbelastung in Gießereien angeregt. Ziel war es, einen Beitrag zur Erarbeitung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien für die Beurteilung von Arbeitsplätzen in Gießereien zu leisten. Die Gefahrstoffverordnung fordert in § 7 vom Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen. Die folgende Handlungsanleitung informiert über die in Gießereien auftretenden Gefahrstoffe. Die Gefahrstoffverordnung verlangt ferner in § 9 zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten sind. Dies kann nicht nur durch Arbeitsplatzmessungen erfolgen, sondern für Gefahrstoffe der Schutzstufe 2 auch durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren. Als ein solches gleichwertiges Verfahren können nach Prüfung der speziellen Bedingungen im Betrieb repräsentative Messwerte mit herangezogen werden, wie sie die folgende Handlungsanleitung enthält. In einem zweiten Teil folgt ein Maßnahmenkonzept zur Expositionsminderung gegenüber Stäuben in Gießereien.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-05 |
Seiten 528 - 533
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