Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Stadt Potsdam wurden 2003 dem Geschäftsbereich „Zentrale Steuerung und Service“ zugeordnet, der vom 1. Beigeordneten geleitet wird. Hiergegen wandte sich die leitende Fachkraft. Die Stadt meinte jedoch, § 16 ASiG verlange nur einen gleichwertigen Arbeitsschutz, nicht aber dieselbe organisatorische Ausgestaltung wie im privaten Bereich. Auch als Teil der Personalverwaltung seien die Fachkräfte unabhängig. Im Übrigen berief sich die Stadt auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.10.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-11 |
Seite 459
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