Betriebliche Aktionstage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind ein wichtiges Element zur Bewusstseinsbildung. Innerhalb der DGUV ‚Vorschrift 2‘ (Anhang 4; Kapit el 4; Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen) werden als Aufgabenbereich für Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Arbeitsmediziner explizit genannt: Durchführung von Schwerpunktprogrammen, Kampagnen sowie die Unterstützung von Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. das ‚Durchführen von Aktionstagen‘.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: