Die EU-Kommission diskutiert in Ratsarbeitsgruppensitzungen mit Experten der Mitgliedstaaten über die Weiterentwicklung des Binnenmarktes. Ziel ist eine Optimierung der Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte, verbunden mit Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind. Die Marktüberwachungsbehörden sollen und wollen diese Bestimmungen effektiv und effizient vollziehen. Aber ist das überhaupt gewünscht?
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