Die Betriebssicherheitsverordnung ermöglicht Anlagenbetreibern eine flexiblere Risikovorsorge – sie bedeutet aber auch mehr Verantwortung für die Sicherheit von Betriebsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Alle Übergangsfristen zur sicherheitstechnischen Bewertung enden mit Ablauf von 2007.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-07 |
Seiten 217 - 219
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