Im vergangenen Jahr nahm die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen die irische Fluglinie Ryanair auf. Sie soll eine Vielzahl ihrer rund 3.000 Piloten als (Schein-)Selbständige beschäftigt haben und so Sozialversicherungsabgaben zu Unrecht nicht abgeführt haben. Das Problem der Scheinselbständigkeit bzw. der Abgrenzung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern und Selbständigen stellt sich nicht nur bei Ryanair, sondern in einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Konstellationen. Nur für Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben zu entrichten und nur auf Arbeitnehmer finden bestimmte Arbeitnehmerschutzgesetze, wie das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz oder das Mutterschutzgesetz, Anwendung. Aus diesem Grund hat die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen hohe praktische Relevanz für diejenigen, die Arbeit erbringen und erhebliche ökonomische Bedeutung für diejenigen, die für die Arbeit bezahlen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.10.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-29 |
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