Die Erstprüfung von Maschinen bei der Übergabe durch den Hersteller oder Händler ohne befähigte Personen ist unvollständig und mangelhaft. Werden sicherheitstechnische Mängel nicht erkannt, ist die später notwendige Nachrüstung beim Hersteller oder Händler kaum durchsetzbar. Dazu zählen auch Konformitätserklärungen von Lieferungen aus nichteuropäischen Ländern. Das heißt, es fehlen wichtige sicherheitstechnische Normen oder sie sind aufgeführt aber nicht eingehalten. Unbefriedigend ist, dass die Dokumentationen nur in der Sprache des Herstellerlandes übergeben werden. Wer sicherheitstechnische Normen nicht beachtet, hat neben guten Wettbewerbsgrundlagen auch leider Preisvorteile. Die Anwender haben oft nur die Wahl zeitaufwendige Nachforderungen unvollständiger Dokumentationen einzuleiten, technische Änderungen zu fordern und aus Zeitgründen auf eigene Kosten Ergänzungsarbeiten vorzunehmen. Das gilt auch für Übersetzungen in die Landessprache.
Die Abwägung zwischen Verlusten beim Stillstand und zusätzlichen Kosten bei eigener Inbetriebnahme wird oft zu Gunsten einer schnellen Verfügbarkeit entschieden. Je nach Art und Umfang eigener Leistungen steht die Verletzung von Garantiebestimmung nicht im Vordergrund.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-10 |
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