Aus gutem Grund schreiben die Arbeitsstätten-Verordnung, die Baustellen-Verordnung und die Unfallverhütungs-Vorschriften sehr genau vor, wie vorbeugender Brandschutz auf Baustellen auszusehen hat. Gibt es doch dort eine Vielzahl von Materialien, die leicht Feuer fangen können – von Kunststoff-Isolierplatten und Kabeln bis hin zu Farb- und Lösungsmittel- Kanistern. Bei Neubauten lassen sich die Vorschriften noch relativ leicht erfüllen. Der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. weist aber darauf hin, dass der ausführende Unternehmer bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten in bestehenden Gebäuden genauso in der Verantwortung steht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-12 |
Seiten 4 - 7
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