Die jeweils einschlägigen arbeitsschutz- und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Aufschlagrichtung von Notausgangstüren bzw. Türen im Zuge von Rettungswegen. Mit dem vorliegenden Beitrag wollen die Autoren eine Diskussion anstoßen, wie durch die beteiligten Gesetzgeber eine schutzzielorientierte, möglichst einheitliche Bewertung ermöglicht werden könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-01 |
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