Schon früh stellte sich heraus, dass von bestimmten Anlagentypen Gefahren für Beschäftigte und Dritte ausgehen können. Zerknallte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und -lägern, Abstürze von Aufzügen und ähnlich verheerende Unfälle haben dazu geführt, dass Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb sogenannter überwachungsbedürftiger Anlagen erlassen wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.06.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-05 |
Seiten 310 - 313
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: