Die Betriebssicherheitsverordnung (abgekürzt BetrSichV) regelt bekanntlich die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen. Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde im vergangenen Jahr neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten. beibehalten. Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und wurde bereits wenige Tage später geändert. Die Änderung betrifft Personenumlaufaufzüge (Paternoster) und deren Benutzung durch andere Personen als Beschäftigte.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-29 |
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