Als die Betriebssicherheitsverordnung im Jahre 2002 verabschiedet wurde, war die Skepsis seitens der Fachleute groß: Kann die BetrSichV, wie sie der Gesetzgeber abkürzt, tatsächlich die Erwartungen erfüllen? Immerhin greift sie ganz erheblich in die betrieblichen Abläufe ein und ordnet die Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen neu. Dabei soll sie mehrere EG-Richtlinien in nationales Recht umsetzen, ein neues und einheitlichen Anlagensicherheitsrecht implementieren und dabei das Verhältnis von staatlichem Arbeitsmittelrecht und den betreffenden berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften neu ordnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.11.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
Seiten 532 - 535
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