Eine bei dem Förderverein einer Gießener Schule angestellte Sozialpädagogin stürzte bei einem Fahrradausflug, den sie gemeinsam mit dem Lehrerkollegium der Schule unternommen hatte. Sie zog sich hierbei den Bruch eines Handgelenks zu. Der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lehnte Leistungen aus diesem Anlass mit der Begründung ab, dass es sich bei dem Sturz nicht um einen Arbeitsunfall handele.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.12.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-04 |
Seite 585
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