Wenn es nach Arbeitsunfällen zu einer Strafanklage kommt, geht es meistens um fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Wenn es um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern geht, sind zwei Schlüsselbegriffe
– die Verursachung bzw. Zurechnung der Schadensfolge und
– die Schuldhaftigkeit bzw. Fahrlässigkeit des Verhaltens.
Doch was ist dem Angeklagten zurechenbar und was ist fahrlässig?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-26 |
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