DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-29 |
+++ Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2021: Nominierungen zeigen Bandbreite praktischer Ideen für einen gesunden Arbeitsplatz +++ „sicher ist sicher“ – Jahresplanung 2022 der Fachzeitschrift für Sicherheit, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung +++ Schwerpunkte der „sis“ in 2022 +++ BGW: Coronapandemie rückt Inklusionshürden wieder ins Bewusstsein +++
Nach dem Duden ist ein Meilenstein ein Ereignis von besonderem Gewicht in einer Entwicklung. In diesem Sinne sind Meilensteine zur Entwicklung der Gefährdungsbeurteilung (GFB) in Abbildung 1 dargestellt. Auf diese wird im ersten Teil des vorliegenden Beitrags Bezug genommen. Im zweiten Teil des Beitrags (sis 11-2021) wird die Gefährdungsbeurteilung als Meilenstein zu einer neuen Präventionskultur in Deutschlands Unternehmen thematisiert und es werden unterstützende Kernbotschaften zusammengefasst.
Dieser Beitrag reflektiert tradierte Fragestellungen auf Basis grundsätzlicher Überlegungen zur Umsetzung des Fachkonzeptes 2025 für die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg in Bezug auf das Selbstverständnis bei der Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben: Wer trägt die Verantwortung für die Gestaltung von Arbeit und damit verbunden für den Arbeitsschutz im Betrieb? Welche Aufgaben hat die staatliche Aufsicht beim Vollzug des Arbeitsschutzrechts? Wie können diese Aufgaben zweckmäßig und ermessensfehlerfrei erfüllt werden?
Die verbesserte Zusammenarbeit der Akteure aus der Gesundheitsförderung und Prävention, wie sie seit Einführung des Präventionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen verstärkt zu beobachten ist, hilft dabei, Angebote und Versorgungsstrukturen der Arbeits- und Lebenswelt für betriebliche Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Beschäftigte zugänglicher zu machen. Am Beispiel des Schwerpunktes „Förderung der seelischen Gesundheit“ werden Wege aufgezeigt, wie die Weiterentwicklung von gesundheitsförderlichen Strukturen in der Arbeitswelt erfolgt, um gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern der Sozialversicherungen und staatlichen Stellen eine stärkere lebensweltübergreifende Ausrichtung zu erreichen.
Im Folgenden wird die Funktionsweise, der betriebliche Einsatz und die datenschutz- und grundrechtlichen Grenzen der Corona-Warn-App der Bundesregierung, offiziell ab 16.6.2020 verfügbar, herausgearbeitet. Es wird auf die Kritik an der Corona-Warn-App eingegangen, die vor allem zu hohen Datenschutz bemängelt und eine datenschutzfreundliche Lösung für die Corona-Warn-App beschrieben. Vor allem ist nachfolgend zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten verpflichten können, die App zu nutzen, um so eine Ausbreitung des Virus unter den Beschäftigten im Sinne des Gesundheitsschutzes zu verhindern.
In Unternehmen mit manueller Kommissionierung sind hohe körperliche Belastungen der Beschäftigten vorhanden. In diesem Beitrag wird beschrieben, für welche Tätigkeiten und Bedingungen der Einsatz von Exoskeletten gemäß der Hierarchie der Schutzmaßnahmen sinnvoll sein kann. Es werden zunächst der Status quo der Belastungssituation sowie ursächliche Belastungsmerkmale in ihrer Ausprägung abgebildet. Deren Veränderungspotenzial auf die Belastungshöhe durch Exoskelette wird vorgestellt. Teil 1 des Beitrags beschreibt die Ausgangssituation, die physischen Belastungsfaktoren sowie das Vorgehen zur Ermittlung einer Risikopunktabsenkung.
Teil 1 des Beitrags (sis 9/2021, S. 405) befasste sich u. a. mit der Stellung und den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB) vor dem Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und beschreibt die ersten Festlegungen zum LSB in der OStrV und deren Konkretisierung in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung. Vorliegender Teil 2 des Beitrags zeichnet den Übergang von der Sach- zur Fachkunde beim LSB im staatlichen Regelwerk der OStrV seit Ende 2016 nach. Teil 3 des Beitrags (sis 11-2021) beschreibt den aktuellen Stand der Regelungen zum LSB und beinhaltet ein Fazit samt Ausblick auf die aktuelle Aus- und Fortbildungssituation.
Als eine Methode der Unternehmensführung gelten „in der agilen Arbeitswelt etablierte Mentoringprogramme, bei denen neue Mitglieder eines Unternehmens einen Mentor erhalten, um während der Anfangsphase am neuen Arbeitsplatz unterstützt zu werden“. Das Mentoring ist ein Personalentwicklungsinstrument, bei der eine erfahrene Person (Mentor) ihr fachliches Wissen und ihr Erfahrungswissen an eine unerfahrene Person (Mentee oder Protegé) weitergibt und sie berät. Mentoring kann informell erfolgen, wenn sich Mentee und Mentor aus eigener Initiative zusammenfinden, häufiger finden aber auch institutionalisierte Mentoring-Programme statt, die einem vorgegebenen Ablauf mit persönlichen Treffen und Netzwerkveranstaltungen folgen.
LSG Essen, Urt. v. 09.11.2020, L 17 U 487/19
Der Sturz zuhause auf dem Weg zum Home-Office ist nicht gesetzlich unfallversichert
LSG Essen, Urt. v. 28.09.2020, L 17 U 626/16
Verletzungen aufgrund einer Schlägerei zwischen Busfahrer und Fahrradfahrer sind nicht gesetzlich unfallversichert
Am 31. Dezember 2020 lief der Bestandsschutz nach § 8 Abs. 1 ArbStättV aus, folglich müssen seit dem 1. Januar 2021 alle Arbeitsstätten den Anforderungen der ArbStättV entsprechen. Davon betroffen sind Betriebe oder Einrichtungen „… die seit 1976 (1996) keinen Umbau oder keine Renovierung der Arbeitsstätte oder keine Umstellungen der Arbeitsverfahren sowie der Arbeitsabläufe durchgeführt haben.“ In den neuen Bundesländern trifft dies auf alle Arbeitsstätten zu, die seit 1990 keine der genannten Änderungen vorgenommen haben.
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