DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-01 |
+++ Ein großes Dankeschön von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der gesetzlichen Unfallversicherung an alle Sicherheitsbeauftragten! +++ BAuA/EU-OSHA: Gewinner des Europäischen Wettbewerbs „Gesunde Arbeitsplätze“ bekanntgegeben +++ EU-OSHA: Robotik und KI für die Automatisierung von Arbeitstätigkeiten +++ BG ETEM: Umgang mit Post-Covid im Betrieb +++
Auch in Zeiten der Pandemie legt die Bundesregierung den Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2020“ (SuGA) vor. Dabei lassen sich die pandemiebedingten Veränderungen allerdings nicht überall von längerfristigen Trends separieren. Zum Teil verstärken die Auswirkungen der Pandemie selbst oder der pandemiebedingten Maßnahmen (Lockdown; Homeoffice) gewisse Trends, zum Teil zeigen sich Entwicklungen in die Gegenrichtung. So gab es im Jahr 2020 z. B. deutlich weniger Arbeits- und Wegeunfälle, hingegen aber deutlich mehr anerkannte Berufskrankheiten.
Seit Januar 2022 haben die Vertragspartner des Arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (ASD*BGN) die Möglichkeit zu prüfen, ob sie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung über Videosprechstunden – als Ergänzung zur Beratung vor Ort – anbieten. Dies ist das Ergebnis des Pilotprojekts „Tele-Arbeitsschutz in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung“.
In Arbeitsstätten bilden Brandereignisse jeglicher Größenordnung Gefährdungen, die das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen können. Diese Gefährdungen sind durch den Arbeitgeber im Zuge der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten, um spezifisch angepasste Maßnahmen festlegen zu können. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Arten von Maßnahmen an dieser Stelle überhaupt vorgesehen werden sollten bzw. wie ein Zusammenwirken mit bauordnungsrechtlichen Bewertungen optimiert werden kann.
Im Jahr 2020 haben die europäischen Sozialpartner der Bauwirtschaft ein Projekt angestoßen, um auf die Absenkung des EU-Grenzwertes für Quarzstaub auf 0,1 mg/m³ zu reagieren. Ziel des Projektes war es, einen einfachen Leitfaden in möglichst vielen Sprachen zu erstellen, mit dem auf Baustellen auf einen Blick festgestellt werden kann, ob staubarm gearbeitet wird oder nicht.
Die Verknüpfung von Schutz und Teilhabe gelingt in der Praxis des Mutterschutzes nur unzureichend. Regelungen und ordnungsbehördliches Vorgehen allein werden nicht ausreichen, um auf eine bessere Umsetzung des Mutterschutzes hinzuwirken. Mutterschutz gelingt dort besonders gut, wo alle maßgeblichen Akteur*innen innerhalb und außerhalb des Betriebes gut zusammenarbeiten. Dafür muss der Nutzen des Mutterschutzes für alle Beteiligten veranschaulicht werden.
46 Kinder eines Kinderhortes besuchten ein Bad in Görlitz. Eine 7-jährige Nichtschwimmerin wurde leblos auf dem Grund des 1,35 m tiefen Lehrschwimmbeckens entdeckt. Ihre Eltern hatten eine Badeerlaubnis gegeben. Das Mädchen sollte sich nur im Nichtschwimmerbecken aufhalten. Das Lehrschwimmbecken „ist der Bestimmung nach ein Nichtschwimmerbecken“.
BAG, Urt. v. 13.10.2021, 5 AZR 295/20
Rüst- und Umkleidezeiten können auch zuhause vergütungspflichtig sein
LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 20.02.2022, L 14 U 107/20
Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm?
Die Präventionskultur ist nicht nur entscheidend für den Stellenwert von Unfallverhütung und Gesundheitsprävention im Betriebsalltag. Sie bestimmt auch, welche Maßnahmen im Betrieb als angemessen gelten. Dies tun sie dann, wenn sie zu den gesundheitsbezogenen Werten, Überzeugungen und Verhaltensweisen der Führungskräfte und der Beschäftigten passen. Die neue Broschüre „Präventionskultur gemeinsam weiterentwickeln: Ein Workshop“ bietet eine praxisorientierte Anleitung zur Bestimmung des betrieblichen Kulturtyps. Davon ausgehend dient sie dazu, die Präventionskultur im Unternehmen zielorientiert auszubauen.
Der diesjährige Workshop des Fachbereichs Gesundheit und Arbeit der DGPH beim Kongress Armut und Gesundheit setzte die bereits im dritten Jahr realisierte Veranstaltungsreihe zum Thema „Vulnerabilität in der Arbeitswelt“ fort. Im Rahmen von drei Inputvorträgen wurden ausgewählte Schwerpunkte des Themas aufgegriffen und in anschließenden Diskussionsrunden mit den Teilnehmenden vertieft.
Die Innenausstattung stellt den inneren Teil eines Helms dar, der die Verbindung zwischen Helmschale und Kopf herstellt. Sie dient dazu, den korrekten Sitz des Helms zu gewährleisten und die bei einem Aufprall auftretende Energie aufzunehmen, zu verringern und auf den Kopf zu verteilen. Das Innenleben von Industrieschutzhelmen hat sich in den letzten Jahren dahingehend gewandelt, dass sich neben der bestehenden Form von Innenausstattung eine weitere Ausführung etabliert hat.
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV; www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004) wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: „Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.“
+++ Auswirkungen der neuen TA-Luft auf Armaturen in Chemieanlagen +++ Kosten sparen mit intelligenter Toröffnung +++ Neues Print- und Online- Kompendium der Munk Günzburger Steigtechnik +++
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