DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-02 |
+++ Zahl tödlicher Arbeitsunfälle ging 2016 weiter zurück +++ Programm des Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums im Sommer 2017. Arbeit und Leben menschengerecht gestalten +++
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist seit 20 Jahren als zentrale Grundlage des Arbeitsschutzes gesetzlich verankert. In der betrieblichen Praxis ist diese Bestimmung zu einem großen Teil gar nicht oder oft nur als begrenzte Gefährdungsbeurteilung angekommen. Das enorme Potential dieses Instruments für die menschengerechte Arbeitgestaltung insgesamt bleibt damit weitgehend unausgeschöpft.
Flexible Arbeitsplatzkonzepte spielen in unserer modernen Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Aufgrund der heute zur Verfügung stehenden mobilen Kommunikationsendgeräte, wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone usw., ist es möglich überall – sogar unterwegs – E-Mails abzurufen, zu bearbeiten und zu beantworten. Termine können online eingesehen werden.
Alternsgerechte Arbeitskarrieren stehen auf der Tagesordnung, denn der Anteil älterer Beschäftigter steigt. Viele Tätigkeiten können nicht über die gesamte Erwerbsbiographie ausgeübt werden. Arbeitsaufgaben und das berufliche Leistungsprofil ändern sich im Zeitverlauf. Betriebe müssen interne Entwicklungspfade aufzeigen und mit den Beschäftigten die Erwerbsbiographien aktiv gestalten.
Im nachfolgenden Beitrag wird darüber informiert,
– wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2016 die Mitbestimmung des Betriebsrats im Betrieblichen Eingliederungsmanagement(BEM) auslegt,
– wie die betrieblichen BEM-Akteure auf den BAG-Beschluss vom 22.3.2016 reagieren können und
– welche Gestaltungsspielräume für eine mitbestimmte BEM-Verfahrensordnung und deren Umsetzung noch existieren.
Nachdem im Jahr 1925 die erste Berufskrankheiten Verordnung in Deutschland erlassen wurde, hat sich die Zahl der gelisteten Berufskrankheiten vervielfacht. Dabei hat der Verordnungsgeber auch solche – aus heutiger Sicht obsolete – Berufskrankheiten wie das „Augenzittern der Bergleute“ in der Liste belassen. Eine Reform des Berufskrankheitenrechts wird seit langer Zeit diskutiert.
Das LAG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 14. April 2005 (Az. 11 Sa 810/04) über die Recht mäßigkeit der Kündigung eines Obermonteurs zu entscheiden, der bei Höhenarbeiten wiederholt keinen Sicherheitsgurt nutzte.
In der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) setzen sich Bund, Länder und die gesetzliche Unfallversicherung als Träger der GDA gemeinsam für eine Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes ein. Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) als zentrales Entscheidungsgremium der GDA entwickelt konkrete gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder. In diesem Jahr steht die Diskussion der dritten Zieleperiode der GDA im Fokus.
Havarien mit Chemikalien können zu Gefährdungen der Arbeitnehmer und / oder der Umwelt führen. Werden zur Bewältigung dieser Situationen externe Hilfskräfte herangezogen, bleibt dies den Medien nicht verborgen. So titelte eine Zeitung im Juli 2015 „Chemieunfälle beunruhigen Anwohner in…“, nachdem es in einer Stadt innerhalb eines Wochenendes zu zwei Havarien mit Gefahrstoffen gekommen war. Wie sich später herausstellte, waren die Schäden für die Umwelt gering. Neben einem hohen Sachschaden waren Arbeitnehmer jedoch nicht betroffen.
In Hamburg läuft ein bundesweit einmaliger Modellversuch: Im letzten Jahr öffnete die Anlaufstelle Perspektive Arbeit & Gesundheit (PAG) ihre Türen für rat suchende Beschäftigte und Betriebe. Das niedrigschwellige Beratungsangebot ist ein Beitrag zur arbeitsweltbezogenen Prävention – psychische Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu fördern, das Ziel. Der Modellversuch wird von der Hamburger Gesundheits- und Sozialbehörde finanziert.
+++ Europäisches Recht (Vertragswerk, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) +++ Staatliche bundesdeutsche Vorschriften (bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen) +++ Europäisches, bundesdeutsches und bundesländerbezogenes Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeits- und Umweltschutz +++ Online-Portale zum Arbeitsschutz- und Umweltrecht +++ Gremien und Ausschüsse, technisches Regelwerk +++ Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) +++ Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) +++ Einrichtungen des Bundes und der Länder (Auswahl) +++ Einrichtungen und Gremien der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung +++ Normenverzeichnisse +++ Normen (kostenpflichtig) +++ Grundlagen zur Normung +++ VDI-Richtlinien (kostenpflichtig) +++ Informations- und Wissensdatenbanken / Netzwerke +++
Ist es richtig, dass die Vorsorgekartei für alle Vorsorgen geführt werden muss, also auch für Angebotsvorsorge (Dialog-Nr. 20.935)? Ja, das ist richtig. Ursprung ist der § 3 (4) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV; www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv).
+++ Lehrbuch Betriebliche Gesundheitsförderung: Das Standardwerk in der dritten Auflage (2017) +++ Kritik der Strukturen und der Entwicklung der Arbeitswelt +++ Subjektivierung der Arbeit? +++ Der Brandursache auf den Grund gehen +++
+++ Wir fangen Sie auf! Fachtagung Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz +++ Honeywell führt innovative Schuhreihe für raue Arbeitsumgebungen ein +++ Warum Büroarbeiter Bildschirmarbeitsplatzbrillen benötigen +++
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