Lärm ist schädlich – eine Binsenweisheit, die angehende Arbeitsschutzexperten wohl seit Generationen schon in der ersten Unterrichtseinheit lernen. Und trotzdem steht die Lärmschwerhörigkeit nach wie vor mit an der Spitze der Berufskrankheitenliste. Und somit bleibt es auch eine ständige Aufgabe für die Verantwortlichen im Betrieb und ihre beratenden Experten, den Schutz vor Lärm zu verbessern. Auch aus schädlichen Vibrationen können sich Krankheiten entwickeln – und auch sie sind weit vorn in der Liste der Berufskrankheiten. Daher wurden im März 2007 die EG-Richtlinien zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen in nationales Recht umgesetzt. In der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ (LärmVibrationsArbSchV) werden Grenzwerte definiert. Damit sind erstmals im deutschen Rechtssystem die Richtwerte für gesundheitsgefährdende Vibrationen verbindlich geregelt. Die Arbeitgeber werden dazu verpflichtet, lärm- und vibrationsarme Maschinen einzusetzen, die Gefährdungen zu beurteilen und bei Überschreiten der Werte entsprechende technische, organisatorische oder personengebundene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.05.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-28 |
Seiten 254 - 257
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