In der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV wurden vom Gesetzgeber notwendige rechtliche Anpassungen vorgenommen. Diese Anpassungen erfolgten gemeinsam mit der neuen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern und der Änderung der Arbeitsstättenverordnung auf der Grundlage der Bundesratsbeschlüsse vom November 2016. Wesentliche Neuerungen betreffen die Definition der Fachkunde sowie die Festlegungen zum Laserschutzbeauftragten (LSB). Um häufig auftretende Fragen aus der betrieblichen Praxis zu beantworten, werden die Verordnungsänderungen im vorliegenden Beitrag erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-01 |
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