Das Hessische Landesarbeitsgericht –LAG– Schadensersatz wegen Verletzung ihres
Persönlichkeitsrechts. (Urteil vom 25. 10. 2010, 7 Sa 1586/09) hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Gegenüber der Eingangstür des Büros der Angestellten hatte der Arbeitgeber eine Videokamera angebracht, die nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern im Vordergrund auch auf den Arbeitsplatz der Angestellten gerichtet war. Nachdem sie vier Monate lang dieser Überwachung ausgesetzt war, verlangte die Mitarbeiterin Schadensersatz wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.07.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-02 |
Seite 357
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