Ein Arbeitnehmer war der Auffassung, seine ärztlich festgestellten Depressionen seien nur auf fortgesetzte Schikanen seiner Vorgesetzten zurückzuführen. Diesen Vorwurf stützte er vor allem auf angeblich sinnlose Arbeitsaufträge. So habe er einen gebrauchten Container zunächst zur angeblich geplanten Wiederverwendung reinigen, am Tag darauf aber zerschneiden und dem Schrott zuführen müssen. Eine bereits gereinigte Wand auf dem Firmengelände habe er noch einmal säubern müssen. Mitten im Winter habe er den Auftrag erhalten, auf dem Betriebsgrundstück Unkraut zu jäten, und bei Frost habe er eine Außenwand anstreichen sollen. Schikane sei es auch gewesen, ihn einen Tankwagen entgegen der einschlägigen Arbeitsschutzvorschrift ohne Anwesenheit einer zweiten Arbeitskraft reinigen zu lassen und ihm im gesamten Betrieb das Rauchen zu verbieten. Er verlangte daher von seinem Arbeitgeber, ihm als Schadensersatz wegen Mobbings ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10 000 € zu zahlen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-05 |
Seite 305
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