Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber nicht nur die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe einzuleiten, sondern auch Beschäftigte zu benennen, die im Unternehmen in Notfällen die Erstversorgung wahrnehmen. Um diese Aufgabe sachgerecht zu erfüllen, nehmen jedes Jahr ca. 850.000 Versicherte an einer von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträgern finanzierten Aus- und Weiterbildung in der Ersten Hilfe teil. Die Wahrnehmung solch eines verantwortungsbewussten, unter Umständen sogar lebensrettenden, Einsatzes im Betrieb, setzt eine qualitativ hochwertige Durchführung der Ersthelfer-Schulungen voraus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.12.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-07 |
Seiten 574 - 575
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: