Haben Sie auch das Gefühl, dass sich die Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz ständig verändern, Richtlinien neugefasst werden, altbewährte konkrete Vorgaben verschwinden und durch andere, zumeist weniger direkt regelnde Richtgrößen ersetzt werden? Wie auch immer, eines steht fest: Das Regelwerk ist in Bewegung – und wird sich auch künftig weiterentwickeln. Dass sich dabei Gewohntes verändert, hat zu Folge, dass die Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Teil kräftig umdenken müssen. Ein Beispiel sei hier das Arbeitsstättenrecht, das von seinen zum Teil sehr stark bindenden Vorgaben nunmehr flexible und risikobezogene Vorgaben formuliert, die je nach konkreter Situation umzusetzen sind. Dies erfordert nicht weniger, sondern mehr und vor allem anderen Sachverstand der Spezialisten, die dem Arbeitgeber zur Seite stehen und ihn unterstützen, seiner Verantwortung gerecht zu werden. Auch im Gefahrstoffrecht ist vieles in Bewegung geraten. Die „neue“ Gefahrstoffverordnung ist noch gar nicht so alt, da ist von einer Novellierung die Rede. Das technische Regelwerk muss darauf abgestellt werden, auch hier gibt es noch viel zu tun. Und durch europäische Regelungen und globale Vorgaben ergeben sich weitere Veränderungen, die nicht nur die Thematik des Inverkehrbringens betreffen, sondern die auch die tägliche Arbeitsschutzarbeit in den Betrieben tangieren. REACH und GHS sind hier die Stichworte. Und daher widmet sich dieser Test in sicher ist sicher den vielfältigen Neuerungen im Gefahrstoffrecht, dies aber – und die regelmäßigen Leser des Tests wissen dies auch – nicht ohne das Thema in den Gesamtkomplex von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit einzubetten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.11.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-19 |
Seiten 532 - 535
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