Vor dem Unfall erscheinen Kontrollen als lästiges Übel. Nach dem Unfall wird der Ruf nach mehr und schärferen Kontrollen laut. Es ist das alte Problem des Gleichgewichts zwischen Lob und Tadel, Eigenverantwortung und Überprüfung. Der Europäische Rat einigte sich 1991 in Maastricht, dass die Entscheidungen der Europäischen Union möglichst bürgernah getroffen werden sollen und die Ziele der Europäischen Union unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips getroffen werden sollen. Weil aber jede Gesellschaft ein System gegenseitiger Verantwortungen und Abhängigkeiten darstellt, geht es nicht ohne gewisse einschränkende Normen. Soll der Staat rechtzeitig eingreifen oder sich lieber im Sinne der Subsidiarität zurückhalten? Für beides gibt es gute Argumente. Wenn durch falsches Verhalten Dritte gefährdet werden können, spricht mehr für Kontrollen. Die EU hat sich im Falle der Sozialvorschriften im Straßenverkehr dafür entschieden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-04 |
Seiten 350 - 351
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