Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz regelt umfassend das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln, gilt aber zugleich auch für überwachungsbedürftige Anlagen. Für den Vollzug dieses Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern waren im Berichtszeitraum die Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zuständig. In erster Linie ist die Marktüberwachung in M-V – unter Beachtung der Vorgaben aus dem GPSG – auf den Handel ausgerichtet. Ursächlich hierfür ist, dass es insgesamt gesehen nur wenige Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer im Land gibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.10.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-04 |
Seiten 461 - 463
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: