Alternative Kraftstoffe spielen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Ölpreise und knapper werdender Vorräte an fossilen Brennstoffen, eine immer größer werdende Rolle. Während die direkte Wandlung der uns immer zuströmenden Sonnenenergie in elektrischen Strom oder technisch nutzbare Wärme noch ungelöste Probleme aufwirft, lässt sich die Nutzung der Sonnenenergie doch über den Umweg nachwachsender Pflanzen einfacher technisch realisieren. Aus Biomasse gewonnenes Ethanol ist ein nachwachsender Energieträger, der langfristig wirtschaftliche Vorteile bieten könnte. Beim Wachsen verbrauchen die Pflanzen Kohlendioxid, das allerdings später beim Herstellen und Verbrennen von Bioethanol wieder entsteht. Gegenüber dem Verbrauch von fossilen Brennstoffen ergibt sich trotzdem ein geringerer CO2-Ausstoß. Schon in den 80-er Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es in Europa von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt die Zumischung von 5 % Ethanol zu Benzin zur Oktanzahl-Erhöhung.
Die EG-Richtlinie 2003/30/EC soll die Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen als Ersatz für Otto- und Dieselkraftstoffe im Verkehrssektor fördern. Das deutsche Biokraftstoffquotengesetz (Bio-KraftQuG) vom Januar 2007 schreibt eine Beimischung von 1,2 % Bioethanol zu Ottokraftstoff verbindlich vor. Der Prozentsatz soll stufenweise weiter erhöht werden. Normale Benzinmotoren können bis auf wenige Ausnahmen ohne Modifikation mit E10 (10 % Ethanol) betrieben werden. Durch geringfügige Umbauten kann auch E25 getankt werden.
Da Gemische aus herkömmlichen Ottokraftstoff und Bioethanol mit ihren von bisherigen Kenntnissen abweichenden Eigenschaften nicht vom einschlägigen Regelwerk erfasst werden, ergab sich die Notwendigkeit, Antworten auf die offenen Fragen zur technischen Sicherheit von Anlagen für bioethanolhaltige Kraftstoffe zu finden.
Die LV 47 verfolgt das Ziel, unter Bezug auf den Stand der Technik eine bundesweit akzeptierte Erkenntnisquelle für die Anforderungen an derartige Anlagen zur Verfügung zu stellen. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik publiziert diese Handlungsanleitung im Rahmen der LASI-Veröffentlichungen mit dem Hinweis, diese Empfehlungen bis zum Vorliegen entsprechender technischer Regeln für Betriebssicherheit anzuwenden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.09.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-03 |
Seiten 404 - 406
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