Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten. Andernfalls steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – LAG – hat in einem Urteil vom 14.8.2007 (5 Sa 150/07) ausgeführt, dass die Außerachtlassung der Sicherheitsvorschriften eine Pflichtverletzung darstellt, die an sich geeignet ist, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Dazu ist nach Ansicht des LAG ausnahmsweise nicht einmal eine vorherige Abmahnung notwendig, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der Schwere seines Fehlverhaltens von vornherein nicht damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeber dieses toleriert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.07.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-04 |
Seite 361
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