Die Vor- und Nachbereitungshandlungen von Gefahrguttransporten werden sowohl vom Gefahrgut-, als auch vom Arbeitsschutz-, Gefahrstoff-, Betriebssicherheits- und Umweltrecht reguliert. Werden Umschließungsmittel mit entzündbaren Stoffen befüllt, sind auch Maßnahmen gegen die Gefährdungsfaktoren Brände und Explosionen zu treffen. Die Rechtsetzung unterscheidet sich bei der Befüllung von Kunststoffverpackungen. Im Gefahrgutrecht sind keine weiteren spezifischen Regelungen hierzu vorgesehen, was der generellen Systematik des Gefahrgutrechts widerspricht. Im Artikel wird durch ein Experiment gezeigt, dass diese Abweichung nicht human-factor-gerecht ist und tödliche Gefährdungen durch Zündgefahren in Folge von elektrostatischen Entladungen birgt. Diese Erkenntnisse sollten im Sinne einer risikoorientierten Gesetzgebung in die Weiterentwicklung der Vorschriften einfließen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-31 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: