Fragen der Sicherheit von Maschinen werden, was Gesetze und Rechtsverordnungen betrifft, insbesondere in der Neunten Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. GSGV) behandelt. Adressaten der 9. GSGV sind primär Hersteller von Maschinen. Ihnen erwächst aus dieser Rechtsverordnung die Pflicht zur Vornahme einer vollständigen Gefahrenanalyse. Die Vornahme der vollständigen Gefahrenanalyse ist notwendig, damit alle bei der Konstruktion und Produktion zu beachtenden Sicherheitsanforderungen festgestellt werden können. Wenn die Gefahrenanalyse nicht vollständig oder gar nicht vorgenommen wird, nimmt die Möglichkeit stark zu, dass eine als nicht sicher zu bewertende Maschine entsteht, die gegebenenfalls zum Unfall führt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-01-01 |
Seiten 18 - 23
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