Um die Überwachung der §§ 5 und 6 ArbSchG und die erforderlichen Beratungen landesweit auf gleichem Niveau durchführen zu können, wurde basierend auf den praktischen Erfahrungen einer Schwerpunktaktion aus den Jahren 1999/2000 eine Handlungshilfe durch das MASGF für Aufsichtskräfte zur Verfügung gestellt. Da die Beurteilung der Arbeitsbedingungen als zentrales Element der Präventionsstrategie eines Unternehmens verstanden wird, erfolgte in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland eine fortlaufende Kontrolle und Erfassung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen als Langzeitbetrachtung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-12 |
Seiten 33 - 36
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