Mit der Novellierung der Gefahrstoffordnung im Jahr 2005 ist die Forderung einer Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen grundlegend im Gefahrstoffrecht verankert worden. Gemäß des § 7 der Gefahrstoffverordnung sind sowohl die Gesundheitsgefährdungen, als auch Brand- und Explosionsgefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beurteilen. Seit dieser Änderung besteht das Bestreben, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Arbeitgeber bzw. überbetriebliche Dienste mit Technischen Regeln sowie branchen- und tätigkeitspezifischen Hilfestellungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. So stellt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 ‚Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen‘ grundlegende Bestandteile einer Gefährdungsbeurteilung vor. Eine praktische Umsetzung bietet das ‚Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe – EMKG‘ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Das EMKG ermöglicht dem Anwender mit einfach zugänglichen Informationen die Gesundheitsgefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu bewerten und erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-19 |
Seiten 494 - 497
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