Im Juli 2006 erschien im Bundesarbeitsblatt eine Änderung und Ergänzung der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“. Dabei änderte sich der Abschnitt 4.2.4 der TRBA, der sich mit dem Schutz der Beschäftigten vor Nadelstichverletzungen befasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 458 - 459
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