2007 wurde die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Sie dient dem „Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit“. In den Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sind die Themen Lärm und Lärmminderung ein fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Das sieht beim Thema Vibrationen, dem zweiten Teil der Verordnung, oft anders aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-01 |
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