Schon das Arbeitsschutzgesetz aus dem Jahr 1996 verpflichtet den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Einwirkung von Lärm und Vibrationen gemäß Stand der Technik durchzuführen. Konkrete Belastungswerte gab es bis zur Verabschiedung der Lärm-und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) jedoch nur zum Lärm. Präventive Vorgaben zu Vibrationseinwirkungen waren bis zu dem Zeitpunkt im deutschen Vorschriftenwerk nicht zu finden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-02 |
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