Die Europäische Gemeinschaft hat im Fahrpersonalrecht erhebliche Neuerungen eingeführt: April 2007 neue Lenk- und Ruhezeiten, Mai 2006 das digitale Kontrollgerät, März 2006 erhöhte Anforderungen an die Kontrollbehörden. Nach einer Studie der Fraunhofer Arbeitsgruppe für Technologien der Logistik-Dienstleistungswirtschaft in Nürnberg in Kooperation mit dem Logistik-Kompetenz-Zentrum Prien (August 2007) ist von den Änderungen die Sicherheit von über 55 Millionen Straßenverkehrsteilnehmern, darunter 740.000 Vollzeit-LKW-Fahrerarbeitsplätze betroffen und es werden im Wesentlichen durch die Reduzierung der zulässigen durchschnittlichen Arbeitszeit Mehrkosten von knapp 10 % befürchtet. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Änderung des Bußgeldkataloges mit Spannung erwartet. Der LASI hat neben den Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen auch die Grundsätze für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen an die neue Rechtslage hinsichtlich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr angepasst. Der Bußgeldkatalog richtet zunächst sich an die Aufsichtsbehörden. Die Anfragen in den letzten Jahren zeigen jedoch ein großes Interesse an den Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen. Durch die Veröffentlichung wird auch nach außen gerichtet deutlich, welche Maßstäbe bzw. Bußgeldhöhen die zuständigen Behörden in Deutschland bei Verstößen im Regelfall anwenden. Mit einer Veröffentlichung wird eine bessere Transparenz behördlichen Handelns erreicht. Zudem könnte dadurch auch eine bessere Akzeptanz der festgesetzten Bußgelder bei den Gerichten bewirkt werden. Die Grundsätze des LASI für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen werden hier abgedruckt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-13 |
Seiten 250 - 254
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