Ziel einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung ist, dass der Mensch im Arbeitssystem weder über- noch unterfordert wird. Sowohl Überforderung als auch Unterforderung können zur Folge haben, dass es langfristig zu Erkrankungen kommt. Darüber hinaus sollen unzumutbare Belastungen am Arbeitsplatz vermieden werden. Zur Beurteilung, ob eine Tätigkeit ergonomisch, also menschengerecht, gestaltet ist, können folgende Kriterien herangezogen werden: Die Arbeit muss ausführbar und erträglich sein und sollte zumutbar und zufriedenstellend sein. Bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit menschengerecht gestaltet ist und damit den Regeln der Ergonomie entspricht, muss zunächst die Frage gestellt werden, ob die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter ausreichen, um die Tätigkeit überhaupt ausführen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.05.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-13 |
Seiten 266 - 269
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