Bereits seit 2005 sind die Pflichten zum Führen, Archivieren und Aushändigen eines personenbezogenen Expositionsverzeichnisses beim gefährdenden Umgang mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung verankert. Dennoch sind diese Verpflichtungen in den Betrieben noch nicht überall umgesetzt. Als Hilfe zur Erfüllung der Verpflichtungen steht den Unternehmen seit März 2015 die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV zur Verfügung (https://zed.dguv.de).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-30 |
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